Vor einem Jahr haben 717.314 Österreicher/-innen das Sozialstaats-Volksbegehren unterschrieben. Seine Forderungen sind aktueller denn je.
Das Sozialstaats-Volksbegehren war nicht nur wegen der deutlichen Unterstützung durch die Bevölkerung ein Erfolg, meint der Sozialwissenschafter Emmerich Talos. Er gehörte zu dem überparteilichen Personenkomitee, das die Gesetzesinitiative ins Rollen brachte (s. Stichwort). „Das Volksbegehren“, so Talos, „hat auch viel zur Bewusstseinsbildung beigetragen. Noch nie vorher wurde so engagiert und umfassend über den Sozialstaat diskutiert. Dabei haben viele Menschen erkannt, wie wertvoll eine solidarisch getragende Absicherung sozialer Risiken ist und wie fatal sich ein Rückzug des Staates aus diesen Bereichen gerade für die Schwächeren der Gesellschaft auswirken würde“, ist Talos überzeugt. Durch die vorzeitige Auflösung des Nationalrates ist das Volksbehgehren – so wie alle anderen Gesetzesmaterien – vorerst verfallen. Talos aber ist zuversichtlich, dass der Text durch einen Initiativantrag neuerlich ins Parlament eingebracht wird. „Da die Regierung selber einige soziale Anliegen (Kinderrechte, Alterssicherung und Familie) in der Verfassung verankern will, hilft das vielleicht, die alte Frontstellung der Koalitionsparteien gegen das Volksbegehren aufzuweichen“, hofft der Wiener Uniprofessor.
Nicht wahrgenommen
Nachdrücklich weist Talos auf die Dringlichkeit der Anliegen des Volksbegehrens hin. Im vergangenen Jahr habe die Arbeitslosigkeit dramatisch zugenommen, die Zahl armer Menschen ist unverändert hoch, die atypischen Beschäftigungsverhältnisse (Scheinselbständigkeit, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung) steigen weiter an. „Trotz dieser Entwicklung wurden weder entsprechend wirksame Maßnahmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik gesetzt noch die dafür notwendigen Mittel aufgestockt. Im neuen Regierungsprogramm kommen Begriffe wie ,Armut‘ oder ,Veränderung der Erwerbsarbeit‘ gar nicht vor. Die damit verbundenen sozialen Verwerfungen werden einfach nicht wahrgenommen. Deshalb gibt es auch keine Strategien, um diese Probleme zum Wohl der Betroffenen und der Gesellschaft zu lösen“, bedauert Talos. Wäre das Volksbegehren bereits in der Verfassung verankert, würde daraus zumindest ein gewisser Druck auf die Politik entstehen.Die Pläne der Regierung zur Pensionsreform schreien geradezu nach einer Sozialverträglichkeitsprüfung, meint Talos. Es ginge dabei darum, Maßnahmen, die durchaus Sinn machen – wie die Anhebung des Pensionsalters und die Pensionsberechnung auf Basis der Lebensarbeitszeit –, auf ihre sozialen Auswirkungen hin anzuschauen. „Und da würde man sehr schnell sehen, dass verschiedene Personengruppen von diesen Maßnahmen besonders negativ betroffen wären – vor allem Menschen mit unterbrochener Erwerbstätigkeit oder Teilzeitbeschäftigte. „Das ist eine Gruppe, die in den letzten Jahren ständig anwächst und in der besonders viele Frauen sind.“
Sozial unverträglich
Ein besonders krasses Beispiel für soziale Nichtverträglichkeit sieht Talos in der geplanten Verlagerung der Notstandshilfe für Arbeitslose zur Sozialhilfe. Dadurch würde eine schon jetzt armutsgefährdete Gruppe massiv getroffen: Aus einer sicheren Versicherungs- würde eine unsichere Fürsorgeleistung; die vielfach nicht existenzsichernden Sätze würden weiter gekürzt; die Anrechnung von Pensionsersatzzeiten ginge verloren; die Betroffenen bzw. deren Eltern oder Kinder müssten Sozialhilfeleistungen zurückzahlen. Schon jetzt, so Talos, nehmen viele die Sozialhilfe nicht in Anspruch, weil sie sich schämen, ein Fürsorgefall zu sein, und weil sie die Regresszahlungen fürchten. Wichtig wäre das Volksbegehren auch im Hinblick auf die Finanzierung des Sozialstaates, meint Talos. „Wenn die Bedeutung der Lohnarbeit für die wirtschaftliche Wertschöpfung immer geringer wird, muss dem auch bei den Steuern und Abgaben endlich Rechnung getragen werden. Sonst gerät das solidarische Sicherungssystem aus den Fugen.“
Armutssicher
Zur Sache
Eine wesentliche Aufgabe des Sozialstaates ist es, Armut zu verhindern und zu beseitigen. Das ist seit dem Vertrag von Nizza auch ein Ziel der EU. Ein Weg dazu wäre die von der Armutskonferenz vorgeschlagene „bedarfsorientierte Grundsicherung“. Noch von der rot-schwarzen Regierung erhielt Emmerich Talos den Auftrag für eine Studie zur bedarfsorientierten Grundsicherung. Anlässlich der Präsentation der Ergebnisse meinte der Wiener Caritas-Direktor Michael Landau: „Eine wirksame Armutsbekämpfung ist durchaus finanzierbar, wenn der politische Wille dazu da ist.“ Talos gibt für die Grundsicherung Kosten von ca. 800 Mill. Euro an.Die bedarfsorientierte Grundsicherung zielt nicht auf einen Fürsorgestaat für Arme mit niedrigen Basisleistungen, wie das neoliberale Konzepte wollen. Es will vielmehr das bestehende soziale Sicherungssystem so ergänzen, dass Armut besser vermieden bzw. eingedämmt werden kann. Dazu werden zwei Schritte vorgeschlagen: - Einführung eines Mindestsockels bei allen sozialen Sicherungssystemen für Arbeitslose, Kranke, Pensionisten und Familien. Der Mindestsatz soll 60 Prozent des Einkommensmittels (ca. 770 Euro) betragen. Was jemand bekommt hängt von der Haushaltsgröße und vom Haushaltseinkommen sowie von der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ab. - Erweiterung des Zugangs zu sozialen Leistungen auf Personen, die jetzt durch den Rost fallen. Die Grundsicherung würde auch die Sozialhilfe als Instrument für außergewöhnliche Notlagen entlasten.