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Auf die Fallen schauen

Pensionsreform ist notwendig, Vorschläge aber unausgereift
Ausgabe: 2003/15, Pensionsreform, Pension, Sterung, Pensionsraub
08.04.2003
- Hans Baumgartner
Von „Pensionsraub“ spricht die Gewerkschaft, von „vernünftigen und sozial vertretbaren Regelungen“ der Bundeskanzler. Die Pensionsreform 2003 scheidet die Geister – auch in der Regierung.

Am Montag vergangener Woche präsentierten Vizekanzler Herbert Haupt und Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein die von der Regierung so genannte Pensionssicherungs-Reform. Sie enthält im Wesentlichen die bereits im Koalitionsübereinkommen festgelegten Maßnahmen. Massive Einwände im Vorfeld, etwa gegen die krasse Benachteiligung vieler Frauen, wurden nicht berücksichtigt. Die im Regierungsprogramm versprochene Grundpension für jene, die zu wenig Versicherungsjahre (mindestens 15) haben, und die Angleichung der verschiedenen Pensionssysteme sollen im Herbst ausgearbeitet werden.

Aus den eigenen Reihen


Kritik an den vorgelegten Pensionsplänen kommt nicht nur von den Oppositionsparteien und den Gewerkschaften – sie rechnen Einbußen von mindestens 8,8 bis 40,7 Prozent vor –, sondern auch aus den Reihen der Regierungsparteien. Der Vizekanzler, der den Reformentwurf als Sozialminister mitverantwortet, ruft nach einer Volksabstimmung; der Arbeitnehmerflügel der ÖVP will Nachbesserungen. Gefordert wird eine höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten und frühen Pensionsbeiträgen sowie eine gleitende Stichtagsregelung bei den Steigerungsraten. Sonst könnte es sein, dass sich die Pensionsbemessung von einem auf den anderen Tag um mindestens acht Prozent verringert. Damit würde man beim Verfassungsgerichtshof nicht weit kommen, meint sogar das ÖVP-Organ „Neues Volksblatt“. Auch die Experten der Pensionsreformkommission der Regierung fordern Nachbesserungen bei Frauen (Th. Tomandl) und bei der Bewertung der weiter zurückliegenden Pensionsbeiträge (B. Marin). Sie bestätigen damit Forderungen der Katholischen Frauenbewegung, des Katholischen Familienverbandes und der Armutskonferenz.

Zu viel zu rasch


Für die Pensionsexpertin der Katholischen Sozialakademie, Lieselotte Wohlgenannt, ist unbestritten, dass zur Sicherung des Pensionssystems Reformen notwendig sind. „Eine Pension, die den gewohnten Lebensstandard sichert, kann sich auf Dauer nicht ausgehen, wenn die Menschen immer kürzer arbeiten und immer länger in Rente sind“, betont sie (siehe Grafik). Positiv bewertet Wohlgenannt, dass das System einer umlagefinanzierten staatlichen Pension nicht mehr in Frage gestellt wird. Problematisch sieht sie, dass die Regierung mit dem vorgelegten Reformentwurf zu viel auf einmal will und das zu rasch. Dadurch komme es zu einer Häufung von Einschnitten, die für eine Reihe von Gruppen dramatische Einbußen bedeuten würden. Die von der Regierung vorgelegten Maßnahmen seien einseitig von der Versicherungsmathematik und der kurzfristigen Budgetentlastung bestimmt, der soziale Ausgleich sei zu wenig berücksichtigt. Deshalb bestehe die akute Gefahr, dass Menschen, die keine durchgehende Vollerwerbslaufbahn haben, benachteiligt werden. Das treffe vor allem Frauen mit Kinder- und Pflegepausen und einem hohen Teilzeitanteil. Wohlgenannt appelliert an die Regierung, sich die notwendige Zeit zu nehmen, um die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen auf den Arbeitsmarkt und die soziale Verträglichkeit genauer anzusehen und stärker zu berücksichtigen. So etwa treffe es 60-Jährige, die schon bei der letzten Reform ein höheres Pensionsalter hinnehmen mussten, gleich mehrfach, ohne dass viele von ihnen eine Chance haben, länger zu arbeiten.




Überblick



Die Eckpunkte der geplanten Pensionsreform sind:

- Das Frühpensionsalter wegen langer Versicherungsdauer wird von derzeit 61,5 (M) und 56,5(F) Jahren ab 1. Juli 2004 schrittweise auf 65 (M) bzw. 60 (F) angehoben – um 4 Monate 2004, um 6 im Jahr 2005 und um jeweils 8 Monate von 2006 bis 2009. Die Abschläge für die Frühpension werden ab 2004 von derzeit 3 auf 4,2 Prozent erhöht (maximal 15%, bisher 10%).

- Die Durchrechnung wird ab 2004 schrittweise pro Jahr um 12 Monate verlängert. Bisher wird die Pensionshöhe nach den besten 15 Einkommensjahren berechnet; ab 2028 nach 40 Einkommensjahren. Das trifft besonders hart Menschen mit Berufsunterbrechungen und Teilzeitjobs.

- Der Steigerungsbetrag (Pensionsbemessung pro Einzahlungsjahr) wird ab 2004 von 2 auf 1,78 Prozent gesenkt. Die bisherige Höchstpension (80% der Nettolohnrate) wird erst nach 45 Jahren (bisher 40) erreicht.

- Kindererziehungszeiten werden 24 Monate (bisher 18) pensionsbegründend angerechnet.

- Männer mit 45 und Frauen mit 40 Beitragsjahren können bis 2005 mit 60 bzw. 55, bis 2010 mit 61,5 bzw. 56,5 Jahren in Pension gehen.
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