Jeden Tag werden in Österreich mittellose Flüchtlinge auf die Straße gestellt. Die Situation ist unerträglich und unmenschlich. Die Kampagne „Existenzsicherung jetzt“ soll das ändern.
Giorgij und Natalija sind aus Georgien nach Österreich geflohen. Ihren vierjährigen Sohn haben sie bei den Großeltern gelassen, bis alles geregelt ist. Das war auch gut so. Sonst wäre auch das Kind im Winter auf der Straße gestanden. Denn seit Oktober gibt es für Flüchtlinge aus Georgien keine Aufnahme in die staatliche Betreuung. Oft wissen auch die Hilfswerke nicht mehr weiter, weil in ihren Häusern sogar die Stockbetten in den Kellerräumen längst voll belegt sind. Der Innenminister will bei steigenden Asylantenzahlen (s. Grafik) eine Politik, die „keine falsche Hoffnungen“ nährt. Sein eigener Menschenrechtsbeirat und der Oberste Gerichtshof sprechen von Verfassungs- und Gesetzesbruch. Sie stellen klar: mittellose Flüchtlinge haben während ihres Asylverfahrens ein Anrecht auf Versorgung. Es steht nicht im freien Ermessen des Innenministeriums, für welche und wie viele Flüchtlinge es eine Bundesbetreuung gibt.
Vorrang für Menschenrechte
Um auf die unhaltbare Situation einer steigenden Zahl von obdachlosen Flüchtlingen aufmerksam zu machen, startet in diesen Wochen die Kampagne „Existenzsicherung jetzt“. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen wenden sich gemeinsam mit Partnern aus den Kirchen an die Bevölkerung. Kardinal Franz König unterstützt die Aktion, weil er „mithelfen möchte, die Öffentlichkeit auf die Schwierigkeiten einer fehlenden Grundsicherung für Flüchtlinge aufmerksam zu machen“. Für den evangelischen Bischof Herwig Sturm ist die Versorgung der Flüchtlinge eine Frage der Menschenrechte. „Und diese haben Vorrang – ohne Ausreden – in ganz Österreich.“ Die Kampagne will die Aufmerksamkeit der Menschen auf die prekäre Lage der Flüchtlinge lenken und Unterschriften für eine Petition sammeln. Darin werden der Bundeskanzler und der Innenminister aufgefordert, allen Flüchtlingen während des Asylverfahrens ein „Dach über dem Kopf, etwas zu essen und medizinische Hilfe zu gewährleisten“. Die Katholische Aktion Österreichs verschickt derzeit an alle Pfarren und Ortsverantwortlichen der KA-Gliederungen Informationsmaterial zur Kampagne verschicken. (s. auch: www.asyl.at)
Verschärfungen drohen
Vor kurzem hat Innenminister Ernst Strasser einen Gesetzesentwurf verschickt, mit dem er im nächsten Jahr den Asylbereich neu ordnen will. Darin vorgesehen ist auch, dass alle mittellosen Flüchtlinge während des Asylverfahrens ein Recht auf Unterbringung und Versorgung haben, wie es eine EU-Richtlinie vorsieht. Dennoch hält Heinz Fronek von der „Asylkoordination Österreich“ die Kampagne „Existenzsicherung für Flüchtlinge“ für höchst notwendig. „Es besteht die akute Gefahr, dass durch die geplanten neuen Regelungen die Probleme noch verschärft werden, weil viele Flüchtlinge gar keinen Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren mehr haben – und damit auch keinen Anspruch auf Bundesbetreuung. Die Menschen werden aber trotzdem kommen und irgendwie als U-Boote versteckt dahinvegetieren“, meint Heinz Fronek. Er verweist dabei auf Erfahrungen in den Niederlanden, wo man mit ähnlich scharfen Bestimmungen zwar die Zahl der legalen Asylanten gesenkt hat, dafür aber eine steigende Zahl illegaler Flüchtlinge im Land hat.
Die Ansätze für Verbesserungen im geplanten neuen Asylgesetz „könnten reine Theorie bleiben“, fürchtet Caritaspräsident Franz Küberl. „Was nützt eine bessere Versorgung, wenn der Zugang zum Asylverfahren radikal eingeschränkt wird?“ So sollen Flüchtlinge, die innerhalb eines Grenzstreifens von zehn Kilometern aufgegriffen werden, ohne jedes Verfahren abgeschoben werden. Derzeit müssen sie dem Asylamt vorgeführt werden. Flüchtlinge, die aus Nachbarstaaten einreisen, können ohne Prüfung ihrer Asylgründe und ihrer Sicherheit abgewiesen werden, kritisiert Küberl.
Zur Sache
Weniger Rechte
Innenminister E. Strasser plant eine Neuordnung des gesamten Asylbereiches. Die Caritas fürchtet neue Hürden.„Unser größter Einwand gegen den Gesetzesentwurf des Innenministeriums ist der Mangel an Rechtsschutz für Flüchtlinge“, sagt der Asyl-Experte der Caritas, Andreas Lepschi. Weil per Gesetz alle EU-Beitrittsländer zu „sicheren Drittstaaten“ erklärt werden sollen, haben Flüchtlinge, die von dort einreisen, keinen Anspruch auf Asyl. Ihre Anträge können ohne Einzelprü-fung als „offensichtlich unbegründet“ abgewiesen werden. Wer Berufung dagegen einlegt, kann trotzdem während des Verfahrens ausgewiesen werden. Werden Flüchtlinge im Grenzbereich aufgegriffen, können sie nicht einmal einen Antrag stellen und werden zurückgeschoben. Nach Entscheidungen österreichischer Gerichte gelten Tschechien, Ungarn, die Slowakei und Slowenien nicht als sichere Drittstaaten. Ungenügend ist auch die Rechtshilfe bei der entscheidenden Ersteinvernahme und beim Zulassungsverfahren. Dass beim Berufungsverfahren keine neuen Fluchtgründe mehr vorge-bracht werden können, sei rechtswidrig, meint Lepschi.