Soziale, ökologische, familien- und wirtschaftspolitische sowie Aspekte der Regionalentwicklung und des Städtebaus spielen in der Wohnbauförderung eine wichtige Rolle.
Die heuer im April vom Landtag beschlossene und von ÖVP, SPÖ und Grünen ausverhandelte neue Wohnbauförderung unterstützt Familien, das Energiesparen im Wohnbau und die Schaffung barrierefreien Wohnraums. Im mehrgeschoßigen Wohnbau ist künftig bei Anlagen ab neun Wohnungen u. a. der Einbau eines Lifts Pflicht. Auch für Einfamilienhäuser und Reihenhäuser gibt es einen 3.000-Euro-Anreiz, wenn im Erdgeschoß die wichtigsten Funktionsräume barrierefrei errichtet werden.
7.000 neue Wohnungen
Der für die Wohnbauförderung zuständige Landesrat Dr. Hermann Kepplinger beziffert den jährlichen Wohnbau-Bedarf in Oberösterreich mit 7.000 neuen Wohnungen. 2.500 bis 3.000 Wohnungen sind nötig, weil die Haushaltsgrößen (und mit ihnen der nachgefragte Wohnraum) kleiner werden. Die häufigste Ursache dafür ist, wenn ein Partner stirbt. 2.000 Wohnungen gehen durch Abbruch, Wohnungszusammenlegungen oder durch Umwidmung in Büros verloren. Und 2.000 Wohnungen braucht es, weil die Bevölkerungszahl wächst. Etwa fünf von sieben neuen Wohnungen werden gefördert.
Eigentum oder Miete
Bei Einfamilien- und Reihenhäuser überwiegt die Rechtsform Eigentum; im mehrgeschoßigen Wohnbau zu neunzig Prozent die der Miete (inklusive Mietkauf). Allerdings steigt die Nachfrage nach Mietwohnungen. Ein Grund dafür sind junge Leute, die daheim ausziehen und noch keinen fertigen Entwurf ihrer Lebensplanung haben. Sie suchen vorübergehend eine Mietwohnung.
Städtischer Wohnbau
Die Erweiterung am Stadtrand von Linz ist ziemlich abgeschlossen, sagt Landesrat Kepplinger. In Urfahr etwa gibt es keine Flächenreserven mehr. Der Grüngürtel ist tabu. Satellitenstädte am Rand der Zentren sind Kepplingers Wohnbau-Philosophie nicht. „Wir wollen auch in den Orts- und Stadtzentren die Revitalisierung fördern“, betont er. Ortskerne sollen bewohnt und lebendig bleiben. Das sichere Nahversorgern auch das Überleben.
Ein besonderer Schwerpunkt der Wohnbauförderung ist das „Betreubare Wohnen“. Jährlich übergibt Landesrat Kepplinger etwa 300 betreubare Wohnungen ihrer Bestimmung. Immer mehr ältere Mitbürger/innen suchen Wohnungen, in denen bei Bedarf Betreuung geregelt ist. Schon in über 100 Gemeinden gibt es solche betreubare Wohnungen.
Soziale Aufgabe
Wohnbauförderung ist wesentlich auch Sozialpolitik. 30.000 oö. Haushalte beziehen Wohnbau-Beihilfe. Der dafür bereitgestellte Betrag im Landesbudget wird von derzeit 60 Millionen Euro auf 66 bis 70 Millionen Euro aufgestockt. Dies kommt zwei Dritteln der Bezieher/innen zu Gute – Mindestrentnern, kinderreichen Familien und Alleinerziehenden. – Die durchschnittliche Wohnbeihilfe im Monat wird von 160 auf 190 Euro angehoben. In der Obdachlosen-Prävention will man mit Wohnbaugenossenschaften Vereinbarungen treffen, dass ausfinanzierte Wohnungen für sozialen Bedarf billiger zur Verfügung gestellt werden...
STICHWORT
Wohnbeihilfe
Wohnbeihilfe können u. a. Hauptmieter oder Eigentümer für eine Wohnung bekommen, die mit Wohnbauförderungsmittel errichtet worden ist. Ebenso können Hauptmieter einer nicht geförderten Wohnung und Eigentümer eines geförderten Eigenheimes oder Reihenhauses um Wohnbeihilfe ansuchen. Die Höhe ist gestaffelt nach der Höhe des Haushaltseinkommens, der Familiengröße, der Wohnfläche und des Wohnungsaufwandes bzw. der Nettomiete.
BEISPIEL
Eigenheim
Für die Eigenheimförderung gelten Einkommensgrenzen.Bei 1 Person: E 30.000,– Bei 2 Personen: E 45.000,– Jede weitere Person: E 4.000,–
Fördersummen
Eigenheim: E 37.000,– Eigenheim als Teil einer Gesamtanlage: E 55.000,– Eigenheim als Teil einer Gesamtanlage–Mietkauf:E 70.000,–
Steigerungsbeträge
Kind: E 10.000,– (auch wenn Kind innerhalb von fünf Jahren ab Zusicherung der Förderung geboren wird) barrierefreie Bauausführung: E 3.000,– Niedrigenergiehaus:E 10.000,– Niedrigstenergiehaus (max. 30 kWh/m): E 17.000,– Passivhaus: E 20.000,– Solaranlagen: E 220,–pro Quadratmeter Kollektorfläche