Die Ferienzeit naht mit großen Schritten und viele werden wieder mit dem Auto unterwegs sein, besonders in die südlichen Nachbarländer. Um vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein, gibt es vom ÖAMTC einige Reiseempfehlungen.
Falsche Autobahnvignetten, unbezahlte Parkgebühren oder abgelaufene Pickerl – die Liste von möglichen Vergehen von Autofahrern im Ausland ist lange und kann vor allem teuer werden, warnen die Rechtsexperten des Verkehrsclubs.
Straßenbenützungsgebühren
Eine Vignettenpflicht für PKW gilt neben Österreich auch in Slowenien, in der Schweiz, in Tschechien und in Bulgarien. Die Gültigkeitsdauer ist unterschiedlich. Die Wochenvignette in Tschechien und in der Slowakei ist an zehn aufeinander folgenden Tagen gültig, in Slowenien, Bulgarien und Rumänien hat sie an exakt sieben Tagen Gültigkeit. Ein elektronisches Vignettensystem (E-Vignette) gibt es in Ungarn, Rumänien und seit Anfang 2016 auch in der Slowakei. Hier wird beim Kauf das Fahrzeugkennzeichen elektronisch erfasst und in einer Datenbank gespeichert. Besonders in Ungarn ist genau darauf zu achten, dass alle Daten richtig in das System eingegeben werden, Flüchtigkeitsfehler können teuer werden. Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal, Serbien, Spanien und die Türkei heben für die Benützung bestimmter Straßen eine Maut ein. Die Bezahlung erfolgt an Mautstellen. Oft kann die Kreditkarte dazu verwendet werden, mit Kleingeld in der jeweiligen Landeswährung ist man jedenfalls auf der sicheren Seite. Auch für Tunnels oder Brücken fallen oft extra Mautgebühren an. Eine Voraus-Berechnung der Kosten für eine bestimmte Reiseroute kann man mit dem ÖAMTC-Routenplaner erstellen.
Handy am Steuer
Bezahlt man in Österreich fürs Telefonieren während der Fahrt gerade 50 Euro, kostet dasselbe Vergehen in Dänemark und Spanien schon 200 Euro, in den Niederlanden sogar 230 Euro. In Frankreich schützt auch das Benützen von Bluetooth-Kopfhörern nicht vor einer Strafe, hier verlangt man fix eingebaute Freisprechanlagen.
Alkohol und Tempolimits
Hohe Geldstrafen, aber auch Enteignung des Autos oder Haftstrafen können die Folge einer zu hohen Blutalkoholkonzentration sein. In Schweden reichen 1,0 Promille im Blut, um für einen Monat hinter Gitter zu kommen. Bei 1,5 Promille in Italien ist das Auto weg. Raser werden in den nordischen Ländern besonders zur Kasse gebeten. Bei zu schnellem Fahren wird etwa in Norwegen eine Strafe ab 420 Euro fällig, bei Rotlicht- und Überholverstößen 600 Euro. Offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das jeweilige Urlaubsland kann die Strafe eingefordert werden. Detailinfos für Reisende mit dem Auto auf www.oeamtc.at/laenderinfo
Zur Sache
Bei Sommerhitze Auto fahren
Nicht alle Autos haben eine Klimaanlage und viele Parkplätze sind eben nicht im Schatten oder in einer kühlen Garage. Steht ein geschlossenes Fahrzeug 45 Minuten bei 25 Grad Außentemperatur in der Sonne, erreicht die Quecksilbersäule im Innenraum bereits 40° C. Im Kopfbereich des Fahrers sind es sogar 55° C, und das kann für den Organismus zum Problem werden. Kinder sind besonders gefährdet. Sie sollten sich daher – ebenso wie Tiere – nie in einem geschlossenen ungekühlten Auto aufhalten. Eine gute Abhilfe sind Sonnenschutzfolien, da sich das Auto vor allem über die Fensterfonten aufheizt. Nicht nur die Luft im Auto, auch Lenkrad und Armaturenbrett heizen sich weniger auf, wenn man eine verspiegelte Folie außen auf die Frontscheibe legt. Die Scheiben mit dunklen Sonnenschutzflolien von innen zu bekleben ist allerdings genehmigungspflichtig und muss typisiert werden. Wer die Fenster einen Spalt offen lässt, senkt die Temperatur im Auto nur minimal, haben Tests des ÖAMTC ergeben. Einige Minuten Durchlüften vor dem Start hilft jedenfalls. Die Hitze draußen und im Auto verleitet schnell dazu, sich mit Badeschlapfen oder Flipflops ans Steuer zu setzen. Dagegen gibt es zwar kein Gesetz, allerdings gilt: Das Fahrzeug muss in jeder Situation gut beherrscht werden können. Mit offenen Schuhen kann man sich zwischen den Pedalen verheddern, mit klobigen Schuhen oder barfuß fehlt das Gefühl für das Pedal, warnen Experten. Auch Essen und Trinken am Steuer ist nicht ausdrücklich verboten, sofern die Aufmerksamkeit für den Verkehr nicht gestört wird. Der Beifahrer darf sogar seine Füße auf das Armaturenbrett legen, wenn er damit Sicht, Aufmerksamkeit und Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht beeinträchtigt.