„Die aktuellen Entwicklungen bei den Anträgen zur Personenbetreuung in Oberösterreich belegen, dass die Möglichkeiten zur Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause sehr wohl angenommen werden“, sagte Soziallandesrat Josef Ackerl. Eine Verlängerung der Amnestie sei nicht sinnvoll.
Der Soziallandesrat meint, das Angebot des Sozialministeriums dürfte im Wesentlichen ausreichend und auch nicht so kompliziert sein, wie es im Vorfeld manche gemeint haben. Ackerl will in den kommenden Monaten dennoch auf das Motto „helfen statt strafen“ setzen: Zur 24-Stunden-Betreuung daheim ist in erster Linie das Bundessozialamt Auskunftstelle (www.pflegedaheim.at bzw. kostenlose Hotline: 0800/22 03 03). Hier kann auch die kostenlose Broschüre des Sozialministeriums angefordert werden.
Sozialberatungsstellen in den Bezirken. Bei Fragen zu anderen Betreuungs- und Pflegeleistungen (Alten- und Pflegeheime, Mobile Dienste, Tagesbetreuung) sind vor allem die Sozialberatungsstellen in den Bezirken zuständig (www.land-oberoesterreich.gv.at – dort unter Themen / Beratungsstellen / Gesellschaft und Soziales bzw. Tel. 0732/77 20- 13 856) sowie die Abteilung Soziales des Landes Oberöstereich.
Widersprüchliches Recht. Ackerl betont, dass eine Fortsetzung der Amnestie wegen der erkennbaren Akzeptanz des Modells nicht sinnvoll sei. Vor allem auch deswegen, weil diese ohnehin nur in Teilbereichen greifen würde, nämlich auf Verwaltungsstrafen bezogen. Sie würde zum Beispiel nicht vor einem Einschreiten der Sonderbehörde des Finanzministeriums zur Bekämpfung der Schwarzarbeit schützen. Ackerl kritisiert auch Wirtschaftsminister Bartenstein, weil zwischen Ausländerbeschäftigungsrecht und Hausbetreuungsgesetz ein Widerspruch bestehe. Letzteres erlaubt die Inanspruchnahme der Personenbetreuung ab Pflegestufe 1, wenn Demenz-Erkrankungen vorliegen. Das Ausländerbeschäftigungsrecht erlaubt aber für Personenbetreuer/innen aus dem Ausland erst ab Pflegestufe 3 diese Tätigkeit in Österreich.