Derzeit wird heftig über eine Inflationsabgeltung für Bezieher niedriger Einkommen diskutiert. Besonders dringend wäre eine Nachbesserung für Bezieher/innen von Kleinstpensionen, die bei der letzten Pensionsanpassung durch den Rost fielen.
Mit 1. Jänner 2008 wurden die Pensionen zwischen 2,9 und 1,7 Prozent erhöht. Nach massiven Protesten der Pensionistenverbände hat die Regierung die kleineren Pensionen stärker als ursprünglich geplant angehoben. Die Erhöhung um 2,9 Prozent für die Bezieher/innen von Ausgleichszulagen (von 726 auf 747) wurde als besonderer „Erfolg“ verkauft. Die Behauptung, dass die niedrigsten Pensionen am stärksten erhöht wurden, stimmt leider nicht generell. Zehntausende Bezieher/innen von Kleinpensionen bekommen nämlich nicht 2,9 Prozent Erhöhung, sondern lediglich 1,7 Prozent. Ihre Pension von 500 oder 600 Euro wird damit prozentuell gleich stark angehoben wie Pensionen um die 2000 Euro.
Benachteiligt. Wenn ein Ehepaar zwei Kleinpensionen bezieht, die gemeinsam über den Ausgleichszulagenrichtsatz für Paare (1120 Euro) liegen, dann erhalten sie nur 1,7 Prozent Erhöhung. Würden beide jeweils eine Pension zwischen 747 und 1700 Euro beziehen, bekämen sie eine Erhöhung von 2,9 bis 2 Prozent. Unter diese Benachteiligung fällt ein Großteil der Bauernpensionisten. Sie trifft aber auch viele Frauen, die selber auf Grund fehlender Versicherungszeiten eine geringe Eigenpension haben, aber wegen des höheren Partnereinkommens keine Ausgleichszulage erhalten. Die Bezieher von Kleinpensionen ohne Ausgleichszulage werden auch bei der Deckelung für Rezeptgebühren benachteiligt, da sich diese am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert. Außerdem wurde bei der jüngsten Pensionsanpassung die Bewertung des Partnereinkommens für die Gewährung der Ausgleichszulage erneut gesenkt. Machte der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare 2003 noch 155 Prozent vom Einzelrichtsatz aus, so beträgt er jetzt nur mehr 149,9 Prozent. Wenn jetzt über eine Inflationsabgeltung für niedrige Einkommen beraten wird, dann sollte auch über die Beseitigung des Unrechts an Kleinstpensionist/innen nachgedacht werden.