Die Methoden und Praktiken zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind „unzulänglich, nicht selten auch unmenschlich“. Das betonte die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt unlängst bei einem Pressegespräch der „Kinder- und Jugendanwaltschaft“ (kija). Mittels fragwürdiger Interviewtechniken und medizinischer Untersuchungen werde das Alter eines jungen Menschen bestimmt und dabei festgelegt, ob dem Flüchtling bei Minderjährigkeit besonderer Schutz gewährt wird oder nicht. „Flüchtlingskinder sind eine besonders verletzliche und daher schutzwürdige Gruppe“, sagt die Jugendanwältin. Deshalb trage die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die auch von Österreich 1992 ratifiziert wurde, diesem Gedanken in zahlreichen Schutzbestimmungen Rechnung. Trotz Empfehlungen aus Fachkreisen habe sich eine Altersfeststellung durch ein interdisziplinäres Team und über einen längeren Beobachtungszeitraum noch nicht durchgesetzt, bedauert Reinhard Klaushofer, Leiter der Kommission des Menschenrechtsbeirates für Oberösterreich und Salzburg. Im vergangenen Jahr stellten in Österreich insgesamt 584 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen Asylantrag. In rund jedem zehnten Fall wurde entgegen den Angaben der Jugendlichen eine Volljährigkeit „amtlich festgestellt“.