Es falle nicht leicht, ein Urteil des Obersten Gerichtshofes zu kritisieren, stellte Kardinal Schönborn fest. Die unabhängige Gerichtsbarkeit ist eine Säule der Demokratie. Wer sie in Frage stellt, wie das etwa im Streit um die zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten wiederholt geschehen ist, gerät in Gefahr, die Demokratie zu beschädigen.
Und dennoch gibt es auch höchstgerichtliche Entscheidungen, wo es geradezu unentschuldbar wäre, sie kritiklos hinzunehmen – und zwar dort, wo grundlegende Werte des menschlichen Lebens und Zusammenlebens auf dem Spiel stehen. Die Menschenwürde und die Menschenrechte sind die Grundlage jeder freiheitlich-demokratischen Verfassung. Dazu gehört das Recht auf Leben als ein zentraler Eckpfeiler. Dieses Recht gilt für jeden Menschen, ob gesund oder krank, ob jung oder alt, ob mit oder ohne Behinderung. Wer das Leben zu einer bloßen Kosten-Nutzen-Rechnung reduziert, vergreift sich an einem Grundwert. Das gilt für jene, die Menschen durch ausbeuterische Arbeitsverhältnisse missbrauchen, ebenso wie für Gerichte, die das Leben eines behindertes Kind zum „Schadensfall“ erklären.
Gerade im heurigen Gedenkjahr an ein Regime, das Millionen von Menschen das Lebensrecht abgesprochen hat, weil sie einer „minderwertigen Rasse“ angehört haben oder weil sie sozial, geistig oder körperlich behindert waren, sind wir zur Wachsamkeit aufgerufen. Wer zur Verletzung von Grundrechten schweigt, macht sich mitschuldig. Aber auch, wer es unterlässt, dass Menschen mit Behinderungen möglichst umfassend unterstützt werden.