Zum zweiten Mal stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) das Lebensrecht eines behinderten Kindes in Frage. Für die Aktion Leben ist das ein Grund mehr, zur Unterzeichnung ihrer Bürgerinitiative aufzurufen.
Ein Kärntner Ehepaar klagte den Spitalserhalter, weil eine Ärztin auf der Risikoambulanz die schwere Behinderung ihres Buben nicht erkannt hat. Nun hat in letzter Instanz der Oberste Gerichtshof den Eltern des inzwischen sechseinhalb Jahre alten Kindes Schadenersatz zugesprochen. Die Krankenhaus-Betriebsgesellschaft muss allerdings nicht bloß die Mehrkosten bezahlen, die den Eltern durch die Behinderung ihres Kindes (Wasserkopf u. a.) entstehen, sie muss die gesamten Lebensunterhaltskosten für den Buben bezahlen. Das Gericht wertete somit nicht nur die Behinderung des Kindes als Schadensfall, sondern das Leben des Kindes selbst. Ein ähnliches Urteil hat der OGH schon vor zwei Jahren gefällt, allerdings wurde es durch einen Vergleich zwischen dem betroffenen Arzt und den Eltern nicht in voller Wucht umgesetzt. Nun aber werden mittels OGH-Spruch die gesamten Lebenshaltungskosten eingeklagt.
Tragweite. Die Präsidentin der Katholischen Aktion Österreichs, Luitgard Derschmidt, bezweifelt, ob sich der OGH der „Tragweite seiner Entscheidung wirklich bewusst ist“. Denn wer ein behindertes Kind derart zum „Schadensfall“ erklärt, erzeuge „ein Klima der mangelnden Wertigkeit behinderten Lebens“. Martina Kronthaler von der Aktion Leben fürchtet, dass durch dieses Urteil Ärzte und Spitäler, aber auch die werdenden Eltern noch mehr unter Druck gesetzt werden, jede erdenkliche Untersuchung durchführen zu lassen. „Und die Ärzte , so Kronthaler, „werden dann beim geringsten Verdacht auf eine Behinderung – schon aus Eigenschutz – die Möglichkeit der Abtreibung ansprechen.“ Kronthaler findet es besonders diskriminierend, wie in der Rechtssprechung zwischen Kindern mit Behinderung und ohne Behinderung unterschieden wird. So etwa seien die Unterhaltsforderungen für ein gesundes Kind, das nach einer fehlerhaften Sterilisation zur Welt kam, vom Gericht abgewiesen worden.
Rechte sichern. Die OGH-Urteile stellen „das Menschenrecht auf Leben im Hinblick auf behinderte Kinder schon sehr in Frage“, meint Kronthaler. Ein Kind dürfe niemals ein „Schadensfall“ sein. Das Schadensersatzrecht sei daher auch kein geeignetes Mittel, um den finanziellen Mehraufwand, der durch die Geburt eines behinderten Kindes entsteht, zu regeln. „Deshalb“, so Kronthaler, „fordert die Aktion Leben mit ihrer Bürgerinitiative für ein kinder- und familienfreundliches Österreich auch eine umfassende Unterstützung von Behinderten und ihren Angehörigen. Wir haben hier, gerade was Kinder mit Behinderung angeht, ganz erhebliche Mängel. So erzählen uns immer wieder Eltern von der unwürdigen Bettelei, wenn es darum geht, für ihr Kind eine angemessene Pflegestufe zuerkannt zu bekommen, oder wenn sie einen integrierten Schulplatz suchen.“ Um Behinderten und deren Eltern ein Recht auf angemessene Unterstützung zu sichern, fordert die Aktion Leben ein Verfassungsgesetz.