Der behinderte Mensch – ein Schadensfall. Dieses höchstgerichtliche Urteil schockiert Marianne Hengl und macht sie traurig. Sie ist seit ihrer Geburt schwer körperbehindert.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) über den Schadenersatz für ein behindertes Kind ist „schockierend und beängstigend“, sagt Marianne Hengl aus Axams. „Da geht es nicht nur darum, dass Behinderte an den Rand gedrängt werden, da steht das Existenzrecht von Menschen auf dem Spiel, die nicht den weit verbreiteten Vorstellungen von ,tadellosen Voraussetzungen‘ für ein gutes Leben entsprechen. Aber kein Mensch hat das Recht zu sagen, sein Leben sei wertvoller als meines, nur weil ich behindert bin. Wir alle sind Kinder Gottes, und der ,liebe Gott‘ hat sich was gedacht, wie er uns erschaffen hat. So wie wir sind.“ Das OGH-Urteil verstärke die ohnedies schon weit verbreitete Einstellung, dass jede Art von Behinderung ein „Schreckgespenst“ sei, meint Hengl.
Seit ihrer Geburt (1964) ist Marianne Hengl durch ihre Behinderung (Gelenksversteifung) im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen. Dennoch ist sie voll Lebensfreude und Kraft. Seit über zwanzig Jahren engagiert sie sich neben ihrem Vollzeitjob als Öffentlichkeitsarbeiterin des „Seraphischen Liebeswerkes“ dafür, Barrieren zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen abzubauen, die Behinderung von ihrem Stigma zu befreien. Sie gründete die Vereine „RollOn“ Tirol und Salzburg, startete einen Reisedienst für Behinderte und Werbekampagnen mit bekannten Persönlichkeiten und sie vertritt die Anliegen der Behinderten im Wirtschaftsparlament. Hengl lebt täglich die Überzeugung, „dass wir Behinderte selbst auch unseren Beitrag leisten müssen, um Ängste und Barrieren abzubauen“.
Marianne Hengl: „Die Kraft für mein Leben und mein Engagement geben mir viele wunderbare Menschen, besonders mein Mann Stefan – und mein Glaube. Das Wissen, dass ich von Gott gewollt und geliebt bin, so, wie ich bin, ist ein ganz großer Halt.“