Im Europarat versuchen die Länder des „alten“ Kontinents weit über die EU hinaus, zusammenzuarbeiten. Der Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde sind ein zentrales Anliegen des Wirkens des Europarates. Das Recht auf Leben ist daher ein unverrückbarer Eckpfeiler der Europäischen Menschenrechtskonvention. Doch das hindert verschiedene Gruppen nicht daran, an diesem Grundrecht zu rütteln.
Zunächst gab es zwei Anläufe, die gute Erklärung des Europarates gegen aktive Sterbehilfe (Euthanasie) und für den Ausbau der Sterbebegleitung auszuhebeln. Bisher konnten diese Vorstöße, die allen europäischen Staaten gerne das holländische Euthanasiemodell als Fortschritt verkaufen wollten, abgewehrt werden. Österreichische Abgeordnete im Europarat haben sich in dieser Frage mehrfach positiv hervorgetan.
Nun ist es ausgerechnet eine österreichische Abgeordnete, die Sozialdemokratin Gisela Wurm, die vor kurzem einen Bericht vorlegte, der das Recht auf legale Abtreibung in allen 47 Europarats-Mitgliedsstaaten fordert. Dabei geht es nicht nur darum, jene vier Staaten, wo die Abtreibung derzeit noch verboten ist, zu „überzeugen“ oder unter Druck zu setzen. Es geht auch darum, möglichst alle Hürden zu beseitigen, die den Zugang zur Abtreibung „erschweren“. Deshalb soll das öffentliche Gesundheitssystem Abtreibungswillige auch finanziell unterstützen. Vom Recht des Kindes auf Leben und vom Recht der Frauen auf umfassende Beratung und Unterstützung ist in dem Bericht nicht die Rede. Ist das die moderne Frauengleichstellung?