Der Staat hat die religiösen Interessen seiner Bürger auch im eigenen Interesse zu fördern. Diese Haltung des Staates zu Religionsgemeinschaften ist in den meisten europäischen Ländern Praxis. Das betonte Univ. Prof. Dr. Herbert Kalb bei der 23. „Begegnung in der Synagoge”, zu der am 7. April die Israelitische Kultusgemeinde und das Forum St. Severin geladen hatten. Kalb kritisierte, dass es wegen der heutigen Kriterien für die staatliche Anerkennung kaum mehr Religionsgemeinschaften gelingen könne, diese Anerkennung auch zu bekommen. Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg meinte, es sei seit der Erfahrung des Exils in Babylon Praxis im Judentum, die Gesetze der jeweiligen Staaten, in denen Juden lebten, anzuerkennen und „zum Wohl des jeweiligen Landes“ zu handeln.