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Was im Packerl drinnen ist

Lebensmittelkennzeichnung lässt Fragen offen
Ausgabe: 2009/05, Packerl, Lebensmittel, Verpackung, Frischfleisch, Produkte, Ei, Kuchen, AK
28.01.2009
- Matthäus Fellinger
Fleisch und Wurstabteilung in einem Supermarkt

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Fleisch und Wurstabteilung in einem Supermarkt Fleisch, Fleischerei, Fleischhauerei, Metzgerei, Fleischfachgesch?ft, Fleischfachgeschaeft, Supermarkt, Essen, Nahrungsmittel, Lebensmittelhandel, Fleischeinkaufen, Fleischtheke, Wurstwaren, Fleischware
© Erwin Wodicka
Ob beim Kauf eines Lebensmittels auch drin ist, was auf der Verpackung steht, darauf legen Kunden zunehmend Wert – und auch darauf, woher etwas kommt. Dabei sagt das Kleingedruckte auf der Rückseite mehr aus als die Vorderseite der Verpackungen. Doch Fragen bleiben offen.

Das „Österreichische Lebensmittelbuch“ gilt europaweit als vorbildlich. Im darin enthaltenen Lebensmittelcodex ist festgelegt, unter welchen Sachbezeichnungen ein Produkt in Österreich verkauft werden darf. Auf der Schauseite der Verpackungen ist zumeist eine werbeträchtige Bezeichnung oder der Markenname angeführt. Worum es sich genau handelt, ist erst im Kleingedruckten, bei der vorgeschriebenen Lebensmittelkennzeichnung, ersichtlich. Orangennektar meint zum Beispiel eine Mischung aus Fruchtsaft und Fruchtmark, Wasser und Zucker. Fruchtsaft hingegen darf keine Zusätze beinhalten. Zusammen mit Füllmenge, Haltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Alkoholgehalt findet man diese Informationen in einem eigenen Sichtfenster. Auch die Erzeugerfirma, Zutaten und die Mengenangabe wertbestimmender Bestandteile, enthaltene Allergene und Lagertemperaturangaben müssen aufscheinen. Sind Gluten in Lebensmitteln enthalten, muss das angegeben werden.

Frischfleisch ist gut gekennzeichnet. Bei Frischfleisch ist die Lebensmittelkennzeichnung relativ gut geregelt. Bei Rindfleisch muss – im Gefolge des BSE-Skandals – die ganze Verarbeitungskette aufscheinen. Geburts- Mast-, Schlacht- und Zerlegungsort müssen angegeben sein, es sei denn, die ganze Produktionskette liegt in einem einzigen Land, dann genügt die Bezeichnung „Herkunft“.

Bei Schweinefleisch sind die Regeln nicht so streng. Tiere, die im Ausland gezüchtet, aber in Österreich geschlachtet wurden, gelten als „österreichisch“. Sicherheit gibt hier nur das „AMA-Gütesiegel“. Es sagt, dass das Tier in Österreich aufgezogen und auch hier geschlachtet wurde.

Unzureichend bei verarbeiteten Produkten. Während man sich bei Frischfleisch sicher sein kann, ist die Sicherheit bei verarbeiteten Produkten keineswegs gegeben, meint Dr. Georg Rathwallner von der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer OÖ. In Wurst mit Herkunftsland Österreich kann ohne Weiteres ausländisches Fleisch enthalten sein, es sei denn, sie trägt das AMA-Gütesiegel. Aber solche Ware wird kaum angeboten.



Das Ei im Kuchen. Seit 1. Jänner 2009 ist in Österreich Käfighaltung von Hühnern verboten. Österreichische Eier aus Käfighaltung sind nicht mehr im Handel. Jedes einzelne Ei muss gekennzeichnet sein (siehe rechts). In verarbeiteten Produkten jedoch – Nudeln, Mehlspeisen – können ausländische Käfighaltungseier enthalten sein. Nur das Herstellungsland des Endproduktes scheint auf, nicht die Länder der Zutaten.

Fair ist wichtiger als woher. Wegen des steigenden Bewusstseins der Kunden verbessern Handelsketten ihre Kennzeichnung, anerkennt AK-Experte Rathwallner. Fast wichtiger als das Herkunftsland ist für ihn, ob ein Lebensmittel „fair“ und nachhaltig erzeugt wurde. Fair-Trade-Produkte sind inzwischen im Supermarkt zu bekommen.
„Bewusster“ essen wollen Kunden auch in der Gastronomie. Einzelne Wirte erkennen den Trend und deklarieren ihre Ware. Ansonsten hat man keine Möglichkeit zu erkennen, woher ein Schnitzel kommt.

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