Papst Benedikt hat am 21. Jänner die Exkommu-nikation der vier Bischöfe, die im Juni 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre unerlaubt geweiht worden waren, aufgehoben.
Mit einem am 21. Jänner von Kardinal Re unterzeichneten Dekret verfügte Papst Benedikt die Aufhebung der Exkommunikation der Bischöfe Bernard Fellay, Alfonso de Galarreta, Bernard Tissier de Mallerais und Richard Williamson. Die Exkommunikation der Bischöfe der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft Pius X. wurde am 1. Juli 1988 einen Tag nach ihrer Weihe ausgesprochen. Obwohl Verhandlungen über die Rückkehr der „Lefebvre-Anhänger“ bisher nicht erfolgreich waren, sei nun der Papst dem „spirituellen Unbehagen“ der Betroffenen über die Exkommunikation mit „väterlicher Einfühlsamkeit“ begegnet, heißt es in dem Dekret. Außerdem glaube der Papst der schriftlichen Versicherung der Bischöfe, mit den Autoritäten des Heiligen Stuhls ernsthaft über die bestehenden Differenzen reden zu wollen, um bald zu „einer vollen und zufrieden stellenden Lösung“ gelangen zu können. Bischof Fellay betonte in einem Schreiben an seine Anhänger, „dass wir auch weiterhin Vorbehalte gegenüber dem Zweiten Vaticanum zum Ausdruck bringen möchten.“
Führende Bischöfe aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz haben die Hoffnung ausgesprochen, dass die „Piusbruderschaft“ die ausgestreckte Hand ergreife. Die Traditionalisten lehnen neben der Liturgiereform auch Aussagen zur Ökumene, zur Religionsfreiheit und zum Verhältnis zu anderen Religionen ab. Aufgrund heftiger öffentlicher Kritik hält der Vatikan fest, dass er die Leugnung des Holocaust durch Bischof Williamson (Staatsanwalt ermittelt) „in keiner Weise akzeptabel findet“.