Ausgabe: 2010/01, überraschende Entscheidung, Seligsprechungsverfahren, Papst, Pius XII., Johannes Paul II., Seligsprechungsverfahren, Heiligsprechungskongregation, Päpste,
05.01.2010
Der Papst hat in getrennten Dekreten die Seligsprechung zweier seiner Vorgänger einen entscheidenden Schritt vorangebracht.
Benedikt bestätigte für Pius XII. (1939–58) und für Johannes Paul II. (1978–2005) den „heroischen Tugendgrad“. Damit markierte er den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Seligsprechungsverfahren der vatikanischen Heiligsprechungskongregation. Und er erklärte damit öffentlich die beiden Päpste für vorbildlich, tugendhaft und verehrungswürdig. Vor einer offiziellen Seligsprechung ist nun noch der Nachweis einer wunderbaren Heilung auf Anrufung der Fürsprache des jeweiligen Kandidaten erforderlich.
Überraschung. Die Entscheidung des Papstes kam zum Teil überraschend. Zwar rechnete man damit, dass Benedikt das Dekret über den „heroischen Tugendgrad“ des Wojtyla-Papstes unterzeichnen werde. Dessen Verfahren war eines der spektakulärsten und kürzesten der Kirchengeschichte. Im Eiltempo von fünf Jahren hatten die Diözesen Krakau und Rom und dann die vatikanische Heiligsprechungskongregation die erforderliche Dokumentation zusammengestellt. Der Papst gab Starthilfe, als er das Verfahren für seinen Vorgänger von der sonst üblichen fünfjährigen Wartepflicht zum Prozessbeginn freistellte. Überraschend war jedoch, dass Benedikt das Dekret über den „heroischen Tugendgrad“ gleichzeitig auch für Pius XII. verkündete. Seit zweieinhalb Jahren lag das entsprechende Votum der Heiligsprechungskongregation vor. Doch der Papst wollte erst noch weitere Überprüfungen anstellen lassen, vor allem mit Blick auf diplomatische Reaktionen in Israel, wo Pius XII. wegen seines Verhaltens im Zweiten Weltkrieg nach wie vor kritisiert wird. Nun fällte der Papst aber doch seine Entscheidung und erkannte den Tugendgrad des Pacelli-Papstes an.
Heilungsfall. Vieles spricht dafür, dass Johannes Paul II. bereits im Oktober 2010 zur Ehre der Altäre erhoben wird. Entscheidend ist, dass die wunderbare Heilung einer französischen Ordensfrau und Parkinson-Patientin auf Anrufung der Fürsprache des Wojtyla-Papstes bereits weitgehend dokumentiert scheint. Der Heilungsfall in der Causa Pius XII. muss jedoch noch viele Instanzen durchlaufen.