Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Ausweisung von Arigona Zogaj, ihrer psychisch angeschlagenen Mutter und ihrer beiden kleinen Brüder ist nicht verfassungswidrig. Er begründet das unter anderem damit, dass 2004 die damals 12-jährige Arigona einen rechtskräftigen Ausweisungsbescheid nicht beeinsprucht habe und ihre gute Integration in Österreich nur durch einen fortdauernden Rechtsbruch erfolgen konnte. Daraus ließen sich keine Ansprüche auf Aufenthalt ableiten. Soweit das Recht. Weil aber auch der Gesetzgeber weiß, dass das Recht den Menschen nicht immer gerecht wird, gibt es das humanitäre Aufenthaltsrecht. Doch die Innenministerin will an der Familie Zogaj ein Exempel statuieren, statt Menschlichkeit vor Recht ergehen zu lassen. Der Applaus der „Rechten“ ist ihr dabei gewiss. Und eine Familie stürzt ins Ungewisse.
Hans Baumgartner
WM-Übertragungen verboten
Ob in den eigenen vier Wänden, auf den Großleinwänden der Gaststätten oder der Public-Viewing-Zonen – Fußball-Fans geben sich derzeit ihrer Leidenschaft hin. Es ist kaum vorstellbar, dass irgendwo auf der Welt momentan nicht die WM verfolgt wird. Und doch. Es gibt ein Land, wo es verboten ist, sich ein Fußballspiel im Fernsehen anzuschauen. Somalia heißt das Land, in dem die islamistischen al-Shabaab-Milizen jegliche Form der Unterhaltung untersagen. Unglaublich. Aber zwei Kinos in der Hauptstadt Mogadischu setzen sich über das Verbot hinweg und wollen die Spiele heimlich zeigen. Das ist mutig, gefährlich, aber durchaus verständlich.