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Mit dem Schicksal einer Familie gespielt

KA-Präsidentin Derschmidt fordert Ende der „unmenschlichen Fremdengesetze“
Ausgabe: 2010/25, Anny Knapp, Arigona Zogaj, Asylkoordination Österreich, Asylfragen, Narrenschiff, Asylanten, Menschenrechtstag 2009, Grazer Landhaushof, Herbergsuche, Karl Engelmann, Fekter, Arbeitsbewilligung, Einreiseverbot, Fremdenpolitik, Wolf Steinhuber, Bl
23.06.2010
- Hans Baumgartner
„Arigona Zogaj hätte ein positives Symbol für den Umgang mit Asylwerbern und Zuwanderern sein können. Stattdessen aber hat man mit dem Schicksal eines jungen Mädchens gespielt“, sagt Caritaspräsident Franz Küberl.

„Früher hieß es ,Gnade vor Recht‘, jetzt ist es umgekehrt.“ Mit diesen bitteren Worten kommentierte die Präsidentin der Katholischen Aktion, Luitgard Derschmidt, den Ausgang des Asylverfahrens der Familie Zogaj und die darauf folgenden Reaktionen von Innenministerin und Regierung. Während Ministerin Maria Fekter auf das Recht pochte, das nun zu gelten habe, kritisierte Derschmidt gerade dieses Recht und forderte eine ehebaldige Revision des „unmenschlichen Fremdengesetzes, das derzeit auch unmenschlich exekutiert wird“. Derschmidt verwies darauf, dass es neben der Familie Zogaj, die durch das Abtauchen der jungen Arigona vor drei Jahren zu medialer Aufmerksamkeit kam, noch zahlreiche „mindestens ebenso dramatische Schicksale gebe: Menschen, die seit Jahren in Österreich leben, hier gut integriert sind und dennoch in ständiger Furcht vor einer Abschiebung leben müssen“ (s. rechte Seite).

Bleiberecht. „Das Verbleiben von integrierten Ex-Flüchtlingen in Österreich wäre für beide Seiten, für die Betroffenen ebenso wie für unser Land, eine Win-win-Situation, fordert Derschmidt eine Neuordnung des Bleiberechtes. In dieses Horn bläst auch Anny Knapp von der Asylkoordination Österreich. „Wir brauchen eine unkomplizierte Bleiberechtslösung für jene 3000 bis 4000 Fälle, die schon länger als fünf Jahre in Österreich sind und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dazu schlagen wir eine Stichtagsregelung vor, dass alle, die vor diesem Datum eingereist sind und sich nichts zuschulden kommen ließen, eine Niederlassungsgenehmigung und Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Damit würde ein Kapitel von Versagen der Politik und der Behörden abgeschlossen“, meint Knapp.

Ungewollt. Was die Familie Zogaj angeht, sieht Knapp derzeit keine rechtliche Lösung mehr, die deren Abschiebung verhindern könnte – außer man wollte das politisch. „Denn das Urteil des Verfassungsgerichtshofes sagt ja nur, dass eine Abschiebung rechtens wäre, aber nicht, dass und wann abgeschoben werden muss.“ Aber, so Knapp, man will ja für die Familie gar keine menschliche Lösung. „Wenn man das politisch gewollt hätte, dann hätte man ihr schon vor der Abschiebung 2007, bei der auch die beiden kleinen Buben ohne Mutter in den Kosovo verfrachtet wurden, einen humanitären Aufenthalt geben können. Die Familie war jedenfalls gut integriert, was die Arbeit, die Ausbildung und ihre Vernetzung in Österreich anging. Aber“, so Anny Knapp, „man wollte und will an den medienbekannten Zogajs offenbar zeigen, wie konsequent hart man in der Asylpolitik ist. Und ganz offensichtlich ist das auch ein Schuss vor den Bug der vielen Kosovaren, die immer noch in Österreich sind bzw. die immer noch nachkommen. Das Signal: Ihr habt hier keine Zukunft.“

Gerichtsblick. Anders als die Bundesregierung und der oberösterreichische Landeshauptmann entlässt die Asylrechtsexpertin Knapp auch den Verfassungsgerichtshof nicht aus seiner Verantwortung. „Auf Grund der Europäischen Menschenrechtskonvention und der bisherigen Urteile des Straßburger Gerichtshofes hätte man auch anders entscheiden können. Dafür hätte es gute Gründe gegeben. Aber dazu hätte der Verfassungsgerichtshof nicht bloß formal nach der Aktenlage eventuelle Verfahrensmängel prüfen müssen, sondern die tatsächliche Lebenssituation der Familie. Denn genau darauf nehmen Artikel 3 und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MKV) Bezug, wenn es z. B. heißt, dass man Menschen nicht einer aussichtslosen Lage ausliefern darf, etwa indem man Mutter Nurie in ein Land abschiebt, wo die notwendige psychiatrische Betreuung absolut nicht gewährleistet ist.“ Nicht ernsthaft in die Waagschale geworfen wurde nach Meinung von Anny Knapp auch der durch Artikel 8 MKV gewährleistete Schutz des Privat- und Familienlebens. Demnach wäre eine Ausweisung unzulässig, wenn jemand schon sehr gut integriert ist und damit ein schützenswertes Privat- und Familienleben in Österreich aufgebaut hat, während in der alten Heimat praktisch kaum mehr Anknüpfungspunkte bestehen. „Was vor allem für Arigona und ihre kleineren Geschwister zutrifft“, sagt Knapp. Sie hält dem Verfassungsgerichtshof vor, dass er in seinen Asyl- Entscheidungen sehr restriktiv sei und sich an den „untersten Label der Menschenrechtskonvention und der Straßburger Urteile“ halte. Unter beiden Menschenrechtsartikeln hätte man aus guten Gründen für ein Bleiberecht der Zogajs entscheiden können, meint Knapp. Stattdessen stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass man von einer guten Integration, die durch illegalen Aufenthalt erworben wurde, keine Rechte ableiten könne.

Kein Einzelfall. Die Zogajs sind kein Einzelfall. So berichtete vor wenigen Tagen Pfarrer Karl Engelmann von Wien/Hernals über die Ausweisung des Gambiers Karim am 8. Juni. Nach brutalen Stammesfehden war er aus seiner Heimat geflohen und kam mit Schleppern vor zwölf Jahren nach Österreich. Er war bestens integriert, arbeitete als Mesner in der Kalvarienbergkirche und war vielen „ein lieber Freund“ geworden, erzählt Engelmann. Obwohl er freiwillig in seine Heimat zurückgekehrt ist, erhielt er ein achtjähriges Einreiseverbot. Das straft die Aussagen von Ministerin Fekter, dass es bei freiwilliger Ausreise kein Wiedereinreiseverbot gebe, Lügen. Inzwischen haben viele Leute in der Pfarre Hernals gespendet, um Karim einen Neustart in Gambia zu ermöglichen. Die ganze Härte des Gesetzes bekomme derzeit auch die aus dem Kosovo stammende Familie Maksuti zu spüren, sagt Engelmann. Das seit mehr als fünf Jahren in Wien bestens integrierte Ehepaar und ihre drei Kinder bekamen kürzlich – trotz aller Interventionen aus der Pfarre – einen Ausweisungsbescheid. Nur die Krankheit des Jüngsten hat die Exekution des Bescheids bisher verhindert: „Eine Abschiebung in ein Leben ohne Einkommen und ohne Dach über den Kopf“, sagt Pfarrer Karl Engelmann.



Zur Sache


Das ist wie bei einem „Narrenschiff“

„Die einfachen Geschichten sind meine Sache nicht“, sagt der Grazer Wolf Steinhuber. Wie kompliziert und verfahren Dinge sein können und wie rasch daraus menschliche Tragödien werden können, weiß er erst, seit er vor drei Jahren die Plattform Bleiberecht mitbegründete. „Das“, so Steinhuber, „ist ein Zusammenschluss von Menschen, die in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis Asylwerber haben, die allesamt in schwierigen Situationen leben.“ Früher, als er in seiner Firma die Zeitung für den Flüchtlingsverein „Zebra“ gemacht habe, hätten ihn manche Geschichten, die er da gelesen habe, furchtbar aufgeregt, erzählt Steinhuber. „Aber seit ich mich persönlich für Leute einsetze, die seit vielen Jahren in einem ungeklärten Asylstatus leben, weiß ich, das wirkliche Leben ist noch viel brutaler. Von den zwei Dutzend Fällen, die Leute aus der Plattform begleiten, sind in drei Jahren gerade einmal fünf positiv abgeschlossen worden, alle anderen sind in einem Schwebezustand“, sagt Steinhuber.
Er selber sei über die Bekanntschaft zu einer alleinerziehenden ghanesischen Mutter und deren „Erlebnisse“ mit den Behörden zur Plattform gekommen, erzählt Steinhuber. Der Extremfall sei eine andere Ghanesin, die seit 17 Jahren in Österreich lebt und keinen Nieder- lassungstitel und keine Arbeitsbewilligung hat. Viele würden sie mittragen, damit sie überleben kann, sagt Steinhuber. Er gibt für die Situation vor allem der Politik die Schuld, die den Asylbehörden und der Fremdenpolizei massiven Druck machen und einen undurchsichtigen Gesetzesdschungel geschaffen haben. „Dahinter steht der brachiale Wille, die Leute möglichst rasch loszuwerden. Das ist wie mit den ,Narrenschiffen‘ im Mittelalter. Die darauf Ausgesetzten bekamen ein paar Almosen, aber aufnehmen wollte sie niemand.“ˆ



Zur Sache


Sand in die Augen

„Recht muss Recht bleiben“, sagte Innenministerin Maria Fekter nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Nur: sie und ihre Vorgänger haben die Gesetze so gemacht, wie sie sind. Sie verlangen, dass Nurie Zogaj, Arigona und ihre beiden Geschwister Albin und Albona bald in den Kosovo ausreisen müssen – oder sie werden mittels Fremdenpolizei dorthin abgeschoben. Sie würde den Zogajs eine freiwillige Ausreise empfehlen, dann würde über sie auch kein Einreiseverbot verhängt und Arigona könnte so über ein Schulvisum ihre Ausbildung in Österreich abschließen, sagte Fekter. „Die Ministerin hat da bewusst den Leuten Sand in die Augen gestreut, wahrscheinlich um die Brutalität ihrer Fremdenpolitik in ein milderes Licht zu stellen“, sagt Anny Knapp von der Asylkoordination Österreich. Sie berichtet, dass über jeden abgelehnten Asylwerber, auch wenn er freiwillig geht, ein mindestens 18-monatiges Einreiseverbot verhängt wird. Arigona bräuchte daher für das angesprochene Schulvisum eine Ausnahmegenehmigung. Ob sie diese bekäme, so Knapp, ist mehr als fraglich. Als 2007 auch die beiden kleinen Geschwister ohne Mutter abgeschoben wurden, blieb ein Antrag auf Wiedereinreise mittels Schülervisums ein Jahr lang unerledigt liegen – bis die älteren Brüder ihre kleinen Geschwister illegal zurückbrachten.
Auch die von Fekter angesprochene Einreise mittels einer Arbeitsbewilligung hält Knapp für eine Illusion. Die Zogajs sind keine „Schlüsselarbeitskräfte“ und als Saisonniers müssten sie immer wieder ausreisen.
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