Angemessene und rasche Hilfe für die Opfer, rückhaltlose Aufklärung und die Verhinderung von Missbrauch in der Zukunft. Das sind die Ziele der vergangene Woche von den österreichischen Bischöfen beschlossenen „Rahmenordnung“ gegen Missbrauch und Gewalt in der Kirche.
Seit März arbeitete eine Expert/innen-Gruppe unter der Leitung des Wiener Generalvikars Franz Schuster an einem Maßnahmenkatalog für einem menschen- und sachgerechten Umgang mit Missbrauch und Gewalt in der Kirche. Was bisher nicht möglich war, hat der sprunghafte Anstieg von Meldungen über sexuelle und gewalttätige Übergriffe durch Priester und Ordensleute vorangetrieben: Eine von allen Diözesanbischöfen verabschiedete „Rahmenordnung“ gibt gemeinsame, für alle Bistümer verbindliche Standards vor. Zugleich wurde die 10-köpfige Projektgruppe beauftragt, die Umsetzung der Richtlinien in ganz Österreich zu „begleiten“. Außerdem soll die neu geschaffene „Stiftung Opferschutz“ dazu beitragen, den Opfern „rasch, unbürokratisch, menschlich und angemessen zu helfen“ – etwa durch die Übernahme von Therapiekosten oder Entschädigungen.
Beschlossen. Das 62-Seiten-Dokument mit dem Titel „Die Wahrheit wird euch frei machen“ enthält nach einer allgemeinen Einleitung über Missbrauch und Gewalt, über Täterprofile und begünstigende Strukturen einen Katalog von klaren Regeln und Verhaltensweisen. Vorrangige Ziele sind: Gerechtigkeit und Hilfe für die Opfer, die Aufklärung von Vorfällen von Missbrauch und Gewalt sowie umfassende Maßnahmen zur Vorbeugung.
Anlaufstellen. Die in allen Diözesen bereits eingerichteten Ombudsstellen sollen auf einen einheitlichen Standard gebracht werden. Dazu gehört, dass sie von unabhängigen Fachleuten geleitet werden, die ihre Tätigkeit weisungsfrei ausüben. Die Ombudsstellen sind für den Erstkontakt und eine erste Klärung von Verdachtsfällen sowie für die Rechtsberatung und Begleitung der Opfer und eventuelle Hilfen durch Therapien und Entschädigungen zuständig. Als zusätzliche österreichweite Anlaufstelle für diese Aufgaben besteht seit April die Unabhängige Opferanwaltschaft mit einer Expert/innen-Kommission unter der Leitung von Waltraud Klasnic.
Vorgangsweise. Die diözesanen Ombudsstellen müssen jedem Verdacht, der von möglichen Opfern, deren Angehörigen oder Zeugen/Mitwissern geäußert wird, nachgehen. Erhärtet sich dieser Verdacht, so ist dieser mit entsprechenden Unterlagen an eine Kommission zu melden, die in jeder Diözese einzurichten ist. Diese hat dem Bischof bzw. dem/der Ordensoberen Empfehlungen für das weitere Vorgehen gegenüber dem/der Täter/in abzugeben. Bei begründetem Verdacht ist die beschuldigte Person bis zur endgültigen Klärung dienstfrei zu stellen. Bestätigt sich der Verdacht, ist sicherzustellen, dass die Person, soferne sie weiter im kirchlichen Dienst bleibt, beruflich keinen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen hat. Außerdem sind die Unterlagen an die Glaubenskongregation wegen möglicher Sanktionen (bis zur Suspendierung vom Amt) weiterzuleiten.
Anzeige. Die Ombudsstellen beraten die Opfer bzw. deren Angehörige über Chancen, Sinnhaftigkeit und Dringlichkeit (auch zum Schutz anderer) einer Anzeige. Sie klären mit den Opfern ab, ob sie einer Anzeige bei der kirchlichen Obrigkeit bzw. bei der staatlichen Behörde zustimmen. Sie „rät dem Opfer zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft“ und unterstützt es dabei. Die kirchliche Obrigkeit rät dem Täter zur Selbstanzeige und kann auch nach Empfehlung der Kommission die Übermittlung des Sachverhaltes an die Staatsanwaltschaft beauftragen.
Vorbeugung. Eine beachtliche Herausforderung bedeutet die Umsetzung des umfangreichen Maßnahmenkatalogs zur Vorbeugung. Er enthält Vorgaben für die sorgfältige Auswahl von Priesteramtskandidaten, Ordensleuten und kirchlichen Mitarbeitern, für deren Ausbildung, Fortbildung und Begleitung – auch im Bereich der sexuellen Reife und der Beziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit. Außerdem ist beim Wechsel in eine andere Diözese bzw. Ordensniederlassung ein Informationsaustausch zwischen den Personalverantwortlichen vorgesehen. In den Diözesen sind eigene Stabsstellen bzw. Beauftragte für „Kinder- und Jugendschutz“ einzurichten.
„Da wurden schon Nägel mit Köpfen gemacht“, sagt Christiane Sauer über die Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt in der Kirche. Die Beraterin und Therapeutin hat als Mitglied der Linzer Ombudsstelle in der Projektgruppe mitgearbeitet, die im Auftrag der Bischofskonferenz den Katalog von Richtlinien und Maßnahmen erstellt hat. „Hier haben kompetente und verständige Leute in einem sehr lebendigen Austausch hoch motiviert zusammengearbeitet, um etwas Ordentliches auf den Tisch zu legen“, betont Sauer.
Als Meilenstein bezeichnet Sauer, dass die hohen Standards, die es bisher nur in wenigen Diözesen wie in Wien oder Linz gegeben habe, in ganz Österreich Praxis werden sollen. Besonders wichtig sei die Festlegung, dass die Ombudsstellen mit unabhängigen Expert/innen besetzt werden müssen. „Insgesamt“, so Sauer, „macht die Rahmenordnung eine Menge von Vorgaben, auch im Bereich der Prävention, deren Umsetzung einiges an Kraft und Engagement verlangen wird.“ Sie sei allerdings guter Dinge, da sich die Bischöfe in der Rahmenordnung ausdrücklich dazu bekennen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. „Jede und jeder kann sie beim Wort nehmen.“ Einen großen Fortschritt sieht Sauer darin, dass auch die Ordensgemeinschaften diese Rahmenordnung übernehmen wollen. Die Spitzen der Männer- und Frauenorden hätten das bereits zugesichert und der Generalsekretär der Superiorenkonferenz, P. Erhard Rauch, war auch bei der Erarbeitung der Rahmenordnung aktiv beteiligt. Positiv sieht Sauer auch die Arbeit der Unabhängigen Opferanwaltschaft unter der Leitung von Waltraud Klasnic. Das sei ein gutes Angebot für Leute, die sich aus bestimmten Gründen nicht an die diözesanen Ombudsstellen wenden möchten.
Anzeigen und zahlen
Kritische Reaktionen auf die Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt in der Kirche betrafen vor allem Fragen der Anzeigepflicht und der Opferentschädigung.
Zur Kritik, dass die Rahmenordnung keine Anzeigepflicht bei Vorliegen eines begründeten Verdachtes vorsieht, meint die Linzer Ombudsfrau Christiane Sauer: „Diese Frage wurde in der Projektgruppe eingehend diskutiert. Wir haben uns im Sinne des in Österreich geltenden Opferschutzprinzips dazu entschlossen, als Ombudsstelle einen Vorfall nur dann zur Anzeige zu bringen, wenn das Opfer zustimmt.“ Das sei im Übrigen auch die gängige Praxis bei den Kinderschutzzentren, meint Sauer. Es gebe Situationen, wo man sorgfältig abwägen müsse, wie die Beweislage sei oder ob ein Opfer – gerade wenn es sich um Kinder oder Jugendliche handelt – eine Anzeige durchstehen kann, meint Sauer. Sie weist darauf hin, dass eine strikte Anzeigepflicht auch manche Opfer davon abhalten könnte, „sich bei uns zu melden. Und das wollen wir nicht“. Sauer betont allerdings, dass laut Rahmenordnung die Ombudsstellen die Opfer dahingehend ermutigen, beraten und begleiten sollen, dass sie eine Anzeige erstatten – auch zum Schutz möglicher weiterer Opfer. Und sie berichtet von der Praxis der Linzer Ombudsstelle: „Wir schalten jetzt auch bei vielen Fällen, wo augenscheinlich bereits eine Verjährung vorliegt, die Staatsanwaltschaft ein, wenn das Opfer dem zustimmt. Denn wir wissen ja nicht, was im Umfeld eines Beschuldigten noch alles sein könnte. Das kann nur die Staatsanwaltschaft erheben, die entsprechende Mittel und Zugänge hat.“
Entschädigen. Was die angemessene Hilfe und Entschädigung für Missbrauchsopfer angeht, hat die Plattform „Betroffener kirchlicher Gewalt“ massive Vorwürfe erhoben, die Kirche wolle sich davor drücken. Interessant ist, dass der Pressesprecher der Plattform, Jakob Purkatshofer, auch Medieninformationen für die Kirchenaustrittsbewegung des Abtreibungsarztes Christian Fiala macht. Er bezeichnete die Operschutzanwaltschaft von Frau Klasnic als „Tätervertreter“. Kardinal Schönborn hingegen betont, dass den Opfern von der Klasnic-Kommission auch finanziell rasch und angemessen geholfen werden soll, etwa durch Therapiekostenerstattung oder Entschädigungen. „Als Kirche werden wir uns an die Empfehlungen der Kommission halten“, betont Schönborn. Die „Stiftung Opferschutz“ soll die nötigen Mittel vorstrecken.
Entschädigung für Missbrauchsopfer
Vergangenen Freitag hat die Unabhängige Opferschutzkommission unter der Leitung von Waltraud Klasnic ein konkretes finanzielles Entschädigungsmodell für Opfer sexuellen Missbrauchs und Gewalt im kirchlichen Bereich vorgelegt. Je nach Schwere und Dauer der Misshandlungen sollen die Opfer zwischen 5000 und 25.000 Euro erhalten. Die Skala ist nach oben hin offen. Anfallende Therapiekosten werden extra bezahlt. Laut Kommission liegen die freiwilligen Entschädigungsleistungen der Kirche „über den durchschnittlichen staatlichen Sätzen in Österreich“. Bisher haben sich bei der Opferschutzkommission rund 200 Opfer gemeldet. Die diözesanen Ombudsstellen verzeichneten seit Jänner über 900 Kontakte, was jedoch nicht mit den wirklichen Opferzahlen ident ist.