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Unerbetene Werbeanrufe belästigen viele Verbraucher. Die Umsetzung eines wirksames Konsumentenschutzes, bei dem mündliche Verträge erst durch schriftliche Bestätigung wirksam werden, lässt trotz Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2008 weiter auf sich warten.
Für die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer sind unerwünschte Werbeanrufe längst das Thema Nr. 1 in der Beratung. Durch geschickte Gesprächstaktik wissen viele Verbraucher nicht, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Meistens kommt das böse Erwachen erst beim Ausdrucken des Kontoauszuges. Umso wichtiger wäre für Georg Rathwallner von der Arbeiterkammer eine rasche Lösung im Sinne der Verbraucher: „Solange es kein neues Gesetz gibt, müssen die Konsumenten leiden.“ Noch immer kein Gesetz. Die Mühlen der mit der Materie befassten Ministerien (Justiz, Konsumenten und Wirtschaft) mahlen bisher langsam. Daran ändert auch das Koalitionsübereinkommen aus dem Jahr 2008 nichts. In diesem ist festgelegt, dass Verträge für unzulässige Werbeanrufe gegenstandslos sein sollen. Arbeiterkammer und Konsumentenschutzministerium wollen damit erreichen, dass ein Vertrag, der auf Drängen des Unternehmens über das Telefon abgeschlossen wird, bis zur schriftlichen Bestätigung unwirksam ist und dass Banken nur persönlich unterzeichnete, schriftliche Abbuchungsaufträge annehmen dürfen. Von Konsumenten aktiv angebahnte Verträge wie Pizzabestellungen wären davon nicht betroffen.
Ausweitung des Rücktrittsrechts. Der aktuelle Entwurf der Justizministerin sieht eine Ausweitung des Rücktrittsrechts vor. Dann soll das Rücktrittsrecht auch für Wett- und Lotterie-Angebote gelten. Vorgesehen ist im Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2010 zudem die Einführung eines besonderen Rücktrittsrechts von Verträgen, die während eines unerbetenen Werbeanrufs zustande gekommen sind. Künftig sei dabei keine Begründung mehr nötig und die Maximalrücktrittsfrist von drei Monaten soll fallen.
Reaktionen auf Entwurf. Für die Arbeiterkammer ist er ungenügend, da viele Konsumenten gar nicht wissen, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Dieser wäre dann gültig. Aus dem Justizministerium heißt es, dass man auf die seriösen Unternehmen Rücksicht nehmen müsse, die durch das neue Gesetz nicht benachteiligt sein sollen. Die Verbraucher sollten jedenfalls besser informiert werden, um die Telefonkeiler zu erkennen.
Unerwünschte Werbung: Eine Leserin berichtet
„Ständig wird bei mir angerufen“, beschwert sich die Leserin Leopoldine N.: „Gratiszeitung, Telefonwechsel, usw.“ In Spitzenzeiten wird sie mehrmals in der Woche angerufen. „Ich sag’ denen aber immer, dass ich keinen Bedarf habe“. Auch mit Werbefahrten und Gewinnspielen hat Leopoldine N. negative Erfahrungen gemacht. So wurde ihr bei einer Fahrt ein „Gewinn“ von einem Topf zugesprochen, wenn sie das ganze Set kauft. „Leider bin ich einmal weich geworden. Seither bin ich aber geheilt“. Auch von ihrer Seniorengruppe will niemand mehr an Werbefahrten teilnehmen, denn: „Zuerst sagen sie, es besteht kein Kaufzwang, aber dann reden sie so lange über die Produkte, bis dann viele einknicken und kaufen“.