Ausgabe: 2010/29, Vatikan, Missbrauch, Strafnormen, sexueller Missbrauch, Verjährungsfrist, 20 Jahre
21.07.2010
Der Vatikan hat die Kirchengesetze zur Ahndung sexuellen Missbrauchs durch Geistliche verschärft und erweitert. Die am 15. Juli veröffentlichten Normen der Glaubenskongregation ermöglichen eine umfassendere Verfolgung einschlägiger Straftaten innerhalb der katholischen Kirche. Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch, die bisher zehn Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers betrug, beträgt nun 20 Jahre. Eine vollständige Aufhebung der Frist ist auf Antrag weiterhin möglich. Auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie und der sexuelle Missbrauch von geistig Behinderten fallen nun unter die neuen Strafnormen.