Dürfen wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen? Das entscheiden die Betroffenen selbst, meint der Familienseelsorger der Diözese Linz, Franz Harant. Ein generelle Verweigerung der Kommunion steht im Gegensatz zur Lehre der Kirche, findet er.
Vor fast genau einem Jahr ist „Amoris laetitia“ erschienen. Dieses Schreiben von Papst Franziskus über die „Freude an der Liebe“ in Ehe und Familie ist auf enormes Echo gestoßen: auf Begeisterung, aber auch auf Ablehnung. Vor allem ein Brief von vier Kardinälen, in dem sie unter dem Deckmäntelchen von Zweifel gegen den Papst opponieren, lässt die Diskussion um Amoris laetitia nicht verstummen. Die Auseinandersetzung spitzt sich auf die Frage zu: Erlaubt Amoris laetitia die Kommunion von wiederverheirateten Geschiedenen oder nicht? Der Beziehungs-, Ehe- und Familienseelsorger der Diözese Linz, Franz Harant, erläutert das Schreiben des Papstes.
Ist wiederverheirateten Geschiedenen nun erlaubt, zur Kommunion zu gehen oder nicht? Welche Antwort gibt Amoris laetitia? Franz Harant: Amoris laetitia gibt kein Patentrezept, sondern fordert eine sorgsame Pastoralkultur, die den einzelnen Menschen wahrnimmt in seiner Gebrochenheit, die gleichzeitig um die Sehnsucht der Menschen nach einem geglückten Leben weiß und die das Gelungene würdigt. In Amoris laetitia ist Papst Franziskus an der Lebensrealität der Menschen und hat Respekt vor ihrem Leben, auch wenn es nicht ganz den Vorstellungen der Kirche entspricht. Es kommt nur in einer Fußnote vor, aber aus der Argumentation von Amoris laetitia geht klar hervor: Der Papst legt die Verantwortung für den Kommunionempfang von Eheleuten, die keine sakramentale Ehe führen können, in die Hände der Betroffenen. Ich nenne sie nicht wiederverheiratete Geschiedene, sondern Menschen in zweiter ziviler Ehe, denn sie fühlen sich als Eheleute – ob das der Kirche passt oder nicht.
Ist das ein Ausverkauf der bisherigen Moral der Kirche? Gibt es damit die Kirche nicht einfach billiger? Harant: Im Gegenteil. Der Papst sagt: „Darf’s ein bisschen mehr sein?“ Er lädt ein, im Licht des Evangeliums und der Lehre der Kirche auf das Leben zu schauen. Und er ermutigt alle, sich neu auf den Weg zu Gott zu machen, sich der bedingungslosen Barmherzigkeit Gottes anzuvertrauen. Das ist anspruchsvoll. Diese Form von Pastoral, die Papst Franziskus hier lebt, ist nicht verwaltbar. Wer in den Kategorien von Erlauben und Verbieten denkt, tut sich natürlich schwer.
Der Weg, den Papst Franziskus hier für wiederverheiratete Geschiedene aufzeigt, ist nicht neu, sondern wurde zumindest in Europa in Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils intensiv diskutiert. Harant: Bei den Bischofssynoden 2014 und 2015 wurde verhandelt, was in den westeuropäischen Ländern bezüglich wiederverheiratet Geschiedener bereits vor 40 Jahren überlegt und diskutiert wurde und was in Linz auch zu einem praktizierten Ergebnis geführt hat. 1986 wurden Orientierungen für die Pastoral erlassen, deren Ziel es war, Betroffene zu begleiten und zu einer persönlichen Entscheidung zu führen. Dabei legte die Diözese großen Wert auf die Einleitung des Dokuments, in dem es heißt: „Es werden Wege aufgezeigt, die der verantwortlichen Entscheidung des einzelnen Christen entsprechen und den Rahmen des geltenden Kirchenrechts nicht sprengen.“
Der Knackpunkt in der Debatte um Amoris laetitia besteht darin, dass Papst Johannes Paul II. in seinem Schreiben Familiaris Consortio aus dem Jahr 1981 ausdrücklich wiederverheiratete Geschiedene von den Sakramenten ausgeschlossen hat. Und Papst Franziskus hat das geändert. Harant: Amoris laetitia betont ausdrücklich, dass es auf der traditionellen kirchlichen Lehre aufbaut, und greift auch die Überlegungen von Johannes Paul II. auf. So erkennt Johannes Paul II. ausdrücklich die ganz unterschiedlichen Gründe für das Scheitern einer Ehe an, die vom Ehebruch bis zum schuldlosen Verlassenwerden reichen. Er zeigt aber keine Wege auf, wie man diesen unterschiedlichen Gründen gerecht wird. Für alle Betroffenen gilt dieselbe Sanktion: Verbot des Kommunionempfangs. Wo Johannes Paul II. einen Punkt macht, führt Franziskus den Satz fort. Weil die Lebenssituationen der Menschen einzigartig sind, können sie nicht gleich, mit einem für alle gültigen, rechtlich verbindlichen Verbot beantwortet werden. Franziskus zieht die Schlussfolgerung daraus, dass es unterschiedliche Gründe für die Trennung gibt. Der Papst sagt zu den Seelsorgern: Begleitet die Menschen zu ihrer Gewissensentscheidung, damit sie ihren Weg in der Kirche selbstverantwortlich gehen können.
Was ist, wenn jetzt nach Amoris laetitia jemand behauptet, wiederverheiratete Geschiedene dürfen unter keinen Umständen zur Kommunion gehen? Harant: Dann steht er lehrmäßig nicht auf dem Boden der Kirche.
Was ändert Amoris laetitia in der Diözese Linz? Harant: Die Diözese Linz wird den bisherigen Weg, die 30 Jahre bewährte Praxis, weitergehen und ihn neu und sorgfältig an hand von Amoris laetitia weiterentwickeln. Es wird auch wieder einen Lehrgang geben, bei dem wir Seelsorgerinnen und Seelsorger neu schulen, um Menschen in ihren Brüchen und Neuaufbrüchen kompetent zu begleiten.
Hat sich seit Amoris laetitia der Andrang bei den Seelsorgerinnen und Seelsorgern verstärkt? Harant: Die Gespräche nicht, aber die Hellhörigkeit der Menschen ist durch Amoris laetitia größer geworden. Ich erlebe ein Aufatmen bei Betroffenen, das sich mit dem Gefühl umschreiben lässt: Wir sind nicht mehr ausgeschlossen, wir gehören dazu.
Was sind die Fragen, mit denen heute wiederverheiratete Geschiedene zu den Seelsorgern kommen? Harant: Im Hinblick auf den Kommunionempfang kommen nur mehr wenige. Da treffen die Leute ihre Entscheidung längst schon selbst. Sie gehen zum Pfarrer, wenn sie anlässlich ihrer zweiten Eheschließung Gebet und Segen wünschen. Da braucht es Sorgfalt. Es muss klar sein, dass keine zweite sakramentale Ehe möglich ist und dass eine Versöhnung mit dem Partner oder der Partnerin aus der zerbrochenen Ehe stattgefunden hat. Die Vorbereitung einer solchen Segensfeier ist ein intensiver Prozess.