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Die Mittel für die Wohnbauförderung müssen wieder zweckgebunden werden, um den geförderten, leistbaren Wohnbau ausbauen zu können.
Von Armut betroffene Menschen brauchen einen eigenmittelfreien Zugang zu Wohnraum. Sie können sich hohe Kautionen und Ablösen nicht leisten.
Die Wohnbeihilfe darf nicht weiter eingeschränkt werden, solange nicht genügend leistbarer Wohnraum zur Verfügung steht. In Oberöstereich besteht bei privat vermietetem Wohnraum kein Anspruch auf Beihilfe, wenn die Miete mehr als 7 Euro pro Quadratmeter kostet.
Krabbelstuben- und Hortplätze müssen dringend weiter ausgebaut werden, um Alleinerziehende die Arbeitssuche zu erleichtern.
Es braucht mehr öffentlich finanzierte Notunterkünfte für betroffene Frauen und für Familien mit Kindern sowie ein niederschwelliges Beratungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe – derzeit melden sich hier Betroffene kaum, weil sie die Kindesabnahme fürchten.
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