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Schutzmaßnahme gegen Missbrauchstäter

Weltkirche

Um Missbrauchstäter besser nachkontrollieren zu können, spricht sich der Jesuit Hans Zollner, Leiter des römischen Kinderschutzzentrums CCP der Päpstlichen Universität Gregoriana, für Einrichtungen aus, in denen sich Täter freiwillig Regeln unterwerfen.

Ausgabe: 31/2021
03.08.2021
Der Jesuit Hans Zollner ist einer der führenden Missbrauchs- präventions-Experten der katholischen Kirche.
Der Jesuit Hans Zollner ist einer der führenden Missbrauchs- präventions-Experten der katholischen Kirche.
© Copyright 2019, KNA (www.kna.de). Alle Rechte vorbehalten

Der deutsche Jesuit regte im Interview mit religion.ORF.at an, über eine Form von „kirchlichen Gefängnissen“ für Täter nachzudenken. Dort könnten diese nach verbüßter Haftstrafe aufgenommen, betreut und auf freiwilliger Basis weiter streng kontrolliert werden, um weitere Übergriffe zu verhindern. Dies sei laut Zollner eine wichtige „Präventionsmaßnahme“. Der Psychologe und Ordenspriester, einer der führenden Missbrauchspräventions-Experten der katholischen Kirche, verwies auf positive Erfahrungen in den USA.

 

Viele wieder straffällig

„Wir wissen aus Studien, dass ein hoher Anteil der Missbrauchstäter ein ziemlich hohes Risiko hat, wieder straffällig zu werden, also wieder zu missbrauchen, obwohl sie im Gefängnis waren, sie Therapie gemacht haben und andere Auflagen gemacht wurden“, erklärte Zollner. „Wenn man sagt, wir kümmern uns um Täter, dann kann es leicht so verstanden werden: ‚Schau, der Kirche geht es wiederum mehr um die Täter als um die Opfer.‘ Das ist natürlich nicht intendiert. Es geht darum, dass keine neuen Opfer geschaffen werden“, betonte der Ordensmann.

 

Freie Mitarbeit

Zollner wies auf ein Dilemma beim Umgang mit kirchlichen Missbrauchs­tätern hin: Er sei davon überzeugt, „dass Täter im Normalfall aus dem Priesteramt entlassen werden und auf jeden Fall nie mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sollen“. Allerdings bringe die Rückversetzung in den Laienstand und der Verlust aller mit der Weihe verbundenen Rechte auch mit sich, dass die Kirche „keinen Zugriff mehr“ auf die Täter hat, keine Kontrolle oder Superversion mehr verlangen kann. Kirchliche Einrichtungen, wie der Jesuit sie vorschlägt, könnten ein Ausweg sein. Sie beruhten im Grunde jedoch nur „auf der mehr oder weniger freien Mitarbeit“ von Betroffenen, die einsehen, welche Wunden sie geschlagen haben. Schuldeinsicht könne man freilich nicht erzwingen, so Zollner.

 

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