Wort zum Sonntag
Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien „noch so gewichtig“, dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine „individuelle Gewissensentscheidung“ gebe es keine Grundlage, heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing. Die oberste katholische Glaubensbehörde äußert damit Einwände gegen ein gemeinsames Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie. Deren Text vom vergangenen September, den auch Bätzing mitverantwortete, sollte zur Überwindung einer langjährigen Blockade beitragen. Nach Auffassung der Glaubenskongregation sind einige Fragen des „katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt“ in dem Dokument „nicht ausreichend geklärt“. Eine Öffnung für eine eucharistische Mahlgemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland würde zum derzeitigen Stand „notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen Dialog mit den Orthodoxen Kirchen“ über Deutschlands Grenzen hinaus aufwerfen.
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