Lukas Pallitsch, Dr., PhD, ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen
Das bestätigte das Generalsekretariat der Bischofskonferenz gegenüber Kathpress anlässlich der seit 22. Juli geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen. Demnach ist bei Gottesdiensten in Kirchen weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) verpflichtend zu tragen. Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die „3G-Regel“ grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei „Feiern aus einmaligem Anlass“ wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart.

Lukas Pallitsch, Dr., PhD, ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen
Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch. >>