Mit knapper Mehrheit hat das EU-Parlament vergangene Woche die Entschließung über „sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ abgelehnt und an den Ausschuss zurückverwiesen.
Ausgabe: 2013/44, Abreibungsverstoß, Abtreibung
30.10.2013
Dabei handelte es sich um den Versuch, auf die Mitgliedsländer Druck auszuüben, den Zugang zur Abtreibung und zur Reproduktionsmedizin für alleinstehende und lesbische Frauen sicherzustellen. Dabei sollte auch der Gewissensschutz von öffentlichen Spitälern in kirchlicher Trägerschaft fallen. Prinzipiell ist das gesamte Vorgehen problematisch, weil die EU in diesen Fragen keine Rechtszuständigkeit hat.