Der flammende Vorbote für die Vernichtung der Juden
Ein 17-jähriger verzweifelter Jude erschießt in Paris am 7. November 1938 den deutschen Botschaftsangestellten Ernst Eduard vom Rath. Das Signal für den engsten Kreis um Hitler, im ganzen Reich gegen „die Juden“ loszuschlagen. Die Pogromnacht vom 9. auf 10. November war der Auftakt zur Shoah, einer Vernichtungsgeschichte, die im Massenmord in den Gaskammern gipfelte.
Der in Paris lebende 17-jährige polnische Jude Herschel Grynszpan bekommt am 3. November einen Brief seiner Eltern, die seit 1927 in Deutschland lebten, aber immer noch polnische Staatsbürger waren. Darin schreiben sie, dass sie nach Polen abgeschoben worden sind. Mit dieser Aktion war Deutschland dem Plan Polens zuvorgekommen, den etwa 17.000 polnischen Juden im Ausland die Rückreise in ihre Heimat drastisch zu erschweren. Gestapo-Chef Reinhard Heydrich ließ die Familien ohne lange Vorbereitung deportieren und im Niemandsland zwischen deutscher und polnischer Grenze aussetzen. Später wurden viele von ihnen von den Polen in Zbaszyn interniert. Einer von ihnen war der spätere Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki.
Mord aus Rache für die Demütigung der Eltern
Der von der Deportation seiner Eltern informierte Herschel Grynszpan besorgt sich eine Waffe, dringt damit am 7. November 1938 in die deutsche Botschaft in Paris ein und schießt auf Ernst Eduard vom Rath, NSDAP-Mitglied und Legationssekretär. Dieser erliegt am 9. November den schweren Verletzungen. Grynszpan gibt im Verhör „Rache“ für das Leiden und die Demütigung seiner Eltern und seiner jüdischen Landsleute bei deren gewaltsamer Abschiebung an. Grynszpan wird inhaftiert und nach dem Einmarsch der Deutschen in Frankreich 1940 in das KZ Sachsenhausen verbracht, wo sich seine Spur 1942 verliert.
Nächtliche Hetze von Joseph Goebbels
Reichspropagandaminister Joseph Goebbels hält am späten Abend des 9. November vor SA-Führern eine Hetzrede, in der er von der „Jüdischen Weltverschwörung“ spricht und „die Juden“ für den Tod vom Raths verantwortlich macht. Er lobt die angeblich „spontanen“ judenfeindlichen Aktionen im ganzen Reich, bei denen bereits die ersten Synagogen in Brand gesetzt und Geschäfte geplündert worden waren. Goebbels macht deutlich, dass die Partei nicht als Organisator antijüdischer Aktionen in Erscheinung treten will, aber diese dort, wo sie entstehen, auch nicht behindern wird. Die anwesenden Gauleiter und SA-Führer verstehen dies als indirekte, aber unmissverständliche Aufforderung zum Handeln gegen jüdische Häuser, Läden und Synagogen. Daraufhin setzen sich Mitglieder der SA in Marsch, die Leitung der Zerstörungen obliegt den örtlichen Propagandaämtern der NSDAP.
Juden werden festgenommen
Hitler persönlich weist den Chef der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, knapp vor Mitternacht an, der Sicherheitsdienst soll sich heraushalten, die Staatspolizei soll aber für den „Schutz“ des jüdischen Eigentums vor Plünderern sorgen. Das sollte schließlich für spätere „Arisierungen“ erhalten bleiben. Diesen Befehl sendet Heydrich als Blitzfernschreiben gegen 1:20 Uhr an alle Staatspolizei-Leitstellen im Reich. In einer wahrscheinlich von Hitler befohlenen Ergänzung heißt es darin: „Sobald der Ablauf der Ereignisse dieser Nacht die Verwendung der eingesetzten Beamten hierfür zulässt, sind in allen Bezirken so viele Juden – ins- besondere wohlhabende – festzunehmen, als in den vorhandenen Hafträumen untergebracht werden können.“
„Eigendynamik“ bei Judenverfolgung in Österreich
In Österreich setzten die Pogrome in Wien, Klagenfurt, Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck und mehreren niederösterreichischen Städten erst im Laufe des 10. November ein, dauern an manchen Orten dafür aber mehrere Tage und sind in ihrer Zerstörungswut besonders heftig. Die über den Rundfunk mehrfach verbreitete Aufforderung, „von weiteren Demonstrationen und Vergeltungsaktionen sofort abzusehen“, zeigte wenig Wirkung. Die Gewalt gegen Juden dürfte eine „Eigendynamik“ bekommen haben. Vielleicht auch ein Hinweis für die Nazibonzen, wie weit man bei der Judenverfolgung gehen kann.
1574 vollständig zerstörte Synagogen
Reinhard Heydrich schreibt am 11. November 1938 an Hermann Göring, dass in diesen Tagen insgesamt 191 Synagogen niedergebrannt und zusätzlich 76 vollständig verwüstet wurden. Avraham Barkai wies 1988 darauf hin, dass Historiker diese Zahl weithin unkritisch übernommen haben, es in Wahrheit aber fast alle Synagogen im gesamtdeutschen Reich getroffen habe. Heute geht man von einer Gesamtzahl von 1574 vollständig zerstörten Synagogen und Betstuben aus, allein in Wien waren es 42. Rund 7500 jüdische Geschäfte wurden geplündert, zertrümmert oder angezündet. Tausende jüdische Familien, deren Wohnungen nicht schon vorher „arisiert“ worden waren, verloren ihr Heim.
Beginn des Mordens
Ein interner Bericht der NSDAP dokumentiert für den 9. und 10. November mindestens 91 Morde. Tatsächlich liegt die Zahl der Todesopfer weit höher und wird heute zwischen 400 und 1500 Tote geschätzt; darin ist auch eine beträchtliche Zahl von Selbstmorden im Zusammenhang mit dem Pogrom enthalten. In Österreich verlieren zumindest 27 jüdische Menschen ihr Leben, darunter auch Richard Berger, Vorstand der Kultusgemeinde von Innsbruck, der aus seiner Wohnung geschleppt und am Innufer brutal mit Steinen erschlagen wird. Noch mehr Menschenleben aber kostet die angeordnete Verhaftungswelle. Über 30.000 jüdische Männer werden um den 10. November festgenommen. Zwei Drittel – von den verhafteten 6700 Österreichern rund 4000 – werden von der Gestapo und der SS in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen verschleppt. Mehrere hundert Deportierte sterben in den ersten Monaten der Lagerhaft. Laut Bericht eines jüdischen Berliners lassen die Wachmannschaften beim „Hofappell“ (nächtelanges Strammstehen in der Kälte) keinerlei Zweifel, dass man Todesfälle ohne weiteres in Kauf nimmt: „Ihr seid nicht in einem Sanatorium, sondern in einem Krematorium ... Die SS hat das Recht, auf Euch zu schießen, wann sie will.“ Und sie tut es auch. Dennoch kommen die meisten Inhaftierten noch einmal frei, nachdem sie sich zur „Auswanderung“ und zur „Abgabe“ ihres Vermögens bereit erklären. Das Reichsjustizministerium weist die Staatsanwälte an, „keine Ermittlungen in Sachen Judenaktion vorzunehmen“. Damit ist die Justiz außer Kraft gesetzt; den Betroffenen ist jeder Rechtsweg versperrt.