Der Katholische Familienverband der Diözese Linz hat aufgelistet, mit welchen Budget-Spareffekten Österreichs Familien seit 1995 belastet sind: * Die Familienbeihilfe sank pro Kind und Monat um öS 100,–. (Mit 1. Jänner 1999 wird sie um öS 125,– erhöht.)* Die Geburtenbeihilfe fällt seit 1. 1. 1997 aus, statt dessen gibt es (bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze) den Mutter-Kind-Paß-Bonus (der öS 2.000,– statt öS 15.000,– der Geburtenbeihilfe beträg).* Aus dem Zuschuß zur Geburtenbeihilfe (öS 1.000,–/Monat) wurde die Kleinkindbeihilfe, die Einkommensgrenzen, bis zu denen dieser ausbezahlt wird, wurde gesenkt.* Der Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld wurde gestrichen, wenn der Partner über öS 14.000,– netto/Monat verdient (ca. öS 650,–).* Den Zuschuß zum Karenzgeld, öS 2.500/Monat (früher: „erhöhtes Karenzgeld“) erhalten Alleinerzieherinnen, wenn sie den Vater angeben, und Familien, die sozial bedürftig sind. Der Zuschuß muß (nach Maßgabe der Einkünfte) binnen 15 Jahren zurückbezahlt werden.* Seit 1. Jänner 1996 wird das Karenzgeld nur noch eineinhalb Jahre ausbezahlt, außer, die Karenzzeit wird partnerschaftlich geteilt, was Alleinerzieherinnen nicht möglich ist. (mehr als öS 33.000,– gesamt.)* Die erhöhte Familienbeihilfe (öS 1.650,–) für behinderte Kinder verringert sich seit Juni 1996 um die Hälfte (öS 825,–), wenn Pflegegeld bezogen wird.* Das Bundespflegegeld wird vom Steuerfreibetrag für ein behindertes Kind (öS 3.600,–) abgezogen.* Bei den Schulbüchern wurde ein Selbstbehalt eingeführt (bis zu öS 280,–), ebenso bei der Schülerfreifahrt (öS 270,–). * Seit September 1995 ist die Heimfahrbeihilfe für Internatsschüler und Studierende (bis zu öS 8.000,–/Jahr) gestrichen. Der Fahrkostenbeihilfe (bis Notendurchschnitt 3,1 und wenn Heimbeihilfe gewährt wird, weil die tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar ist) beträgt öS 1.000,– im Jahr. Auch die Freifahrt für Studierende bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist gestrichen.