Das „Integrationspaket“, das vor einem Jahr beschlossen wurde, war Gegenstand einer kritischen Würdigung einer Fachtagung, zu der der „Verein zur Betreuung der AusländerInnen in OÖ.“ am 2. Februar in Linz eingeladen hat. Ist wirklich gelungen, was man sich vornahm – „Integration statt Neuzuwanderung“? Und ist die Rechtsstellung für alle in Österreich niedergelassenen Fremden durch die Aufenthaltsverfestigung und des Familiennachzuges verbessert worden?Mag. August Gächter vom Institut für Höhere Studien präsentierte bei der Tagung Studienergebnisse. Danach erreicht der Wohlstand der Ausländer in Österreich durchschnittlich nur 59% des Wohlstandes von Inländern. Sie haben weniger Erwerbsmöglichkeiten. Bildungsinitiativen für ausländische Jugendliche seien notwendig.Der Beratungsalltag des „Vereines zur Betreuung der AusländerInnen“ zeigt, daß für einen Teil der Jugendlichen der 2. Generation die Novelle zum Fremdengesetz eine Aufenthaltssicherheit gebracht hat. Dagegen wurde der Familiennachzug (Familienmitglieder schon hier lebender/arbeitender Ausländer kommen nach) verschäft. – Minderjährige Kinder, die das 14. Lebensjahr erreicht haben, bekommen kaum eine Niederlassungsbewilligung. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt wurde schwerer. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz kennt keinen unbefristeten Zugang zum Arbeitsmarkt.Der Verein fordert daher, daß Österreich für mehr Familienangehörige ausländischer Bewohner die Grenzen öffnet. Dr. Rudolf Neidl vom Arbeitsmarktservice wies darauf hin, daß der Integrationsgedanke im Vordergrund der Ausländerbeschäftigung stehe. Niedergelassene Ausländer/innen hätten daher Vorrang vor Zuzug.