Wiederverheiratete Geschiedene bilden nach Worten von Kardinal Joseph Ratzinger einen aktiven Teil der Kirche, auch wenn sie vom Kommunionempfang ausgeschlossen sind. In einer 150 Seiten umfassenden Arbeitshilfe der Glaubenskongregation mit Verlautbarungen und Studien „über die Pastoral der wiederverheirateten Geschiedenen“ wird an die wiederverheiratet Geschiedenen appelliert, trotzdem aktiv am Leben der Kirche teilzunehmen. Allerdings könnten sie nicht als Taufpaten, Lektoren, Religionslehrer oder Kommunionspender fungieren. Gleiches gelte für die Mitgliedschaft in örtlichen oder diözesanen Pastoralräten. Die Betroffenen könnten nur unter der Bedingung wieder zu den Sakramenten zugelassen werden, daß sie sich von ihrem unrechtmäßigen Partner trennen oder, falls Kinder zu erziehen sind, zum Partner in rein freundschaftlichem Verhältnis stehen, hob der Kardinal hervor. Gleichzeitig bekräftigte Ratzinger, daß auch ihnen der Schutz der Kirche zustehe. Die Betroffenen gehörten dem Volk Gottes an, sie erlebten die Liebe Christi und die mütterliche Nähe der Kirche.Die Arbeitsunterlage enthält auch kirchengeschichtliche Untersuchungen über die Haltung der alten Kirche, die sich vom heutigen Standpunkt unterscheidet. In Österreich befaßt sich gegenwärtig eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit den Ergebnissen aus dem Dialog für Österreich.