Das Existenzminimum soll Schuldner vor dem uneingeschänkten Zugriff der Gläubiger auf sein Einkommen sichern. Es dient zur Existenzsicherung. Der Grundbetrag beträgt derzeit S 8.440,– monatlich, wenn der Betroffene 14 Bezüge im Jahr erhält. Bei nur 12 Bezügen (wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) beträgt der Betrag S 9.740,–. Für jede Person, für die der Schuldner Unterhalt leisten muss, erhöht sich dieser Grundbetrag um S 1.560,– monatlich. Es werden jedoch maximal fünf Unterhaltspflichten berücksichtigt.
Beratung und nähere Auskünfte bei: Schuldner- und Familienberatung, Hessenplatz 11, 4020 Linz, Tel. 0732/77 77 34-0.