Gastwirte mit entsprechendem Ambiente bieten zunehmend Hochzeitsfeiern mit Rund-um-Service an. Für den kirchlichen Anteil an der Hochzeitsfeier organisieren sie einen Seelsorger gleich mit. Die kirchliche Eheschließung soll in der Regel in der Pfarre stattfinden, wurde bei der jüngsten Vollversammlung von Oberösterreichs Dechanten letzten Donnerstag im Bildungshaus Puchberg betont – schließlich ist die kirchliche Hochzeit ja ein Sakrament, mit dem die Ehe vor der christlichen Gemeinde öffentlich kundgetan wird. Hochzeitsfeiern außerhalb der eigenen Pfarre bedürfen daher der Erlaubnis des zuständigen Pfarrers, betonte Generalvikar Mag. Josef Ahammer. Gerade im Sinne der diesjährigen sehr erfolgreichen kirchlichen Aktion „Heilige Orte“ gelte es, die in der eigenen Pfarre vorhandenen Räumlichkeiten den Menschen nahe zu bringen.
Begräbnis Ausgetretener
Auch die Feier des kirchlichen Begräbnisses war Tagesordungspunkt. Beim Begräbnis von aus der Kirche Ausgetretenen soll darauf geachtet werden, dass rund um den Tod keine Verletzungen geschehen. Schon 1992 wurde in einer Richtlinie formuliert: Ein verständnisvoller Umgang mit den Angehörigen könne zur seelsorglichen Brücke werden. Wenn die Angehörigen dies wünschen, kann daher auch ein Gottesdienst gefeiert werden.