Tag der Krankenpflege sprach Macht und Hilflosigkeit in der Pflege an
Ausgabe: 2001/20, Krankenpflege, Macht, Hilflosigkeit, Pflege, Linz, Pflegepersonal, Betriebsseelsorge, Krankenpflegeverband, Gesundheitsberufe, Silvia Puchner, Altenheim, Krankenhaus, Tag der Krankenpflege,
15.05.2001
- Ernst Gansinger
Zum Tag der Krankenpflege kamen am 11. Mai etwa 400 Menschen nach Linz. Der Treffpunkt Pflegepersonal der Betriebsseelsorge, der oö Krankenpflegeverband und die Fachgruppe Gesundheitsberufe hatten dazu eingeladen.
Die Psychotherapeutin Silvia Puchner, einst selbst Krankenschwester, sprach zum Thema „Helfen ist Macht?!“ Sie habe den Eindruck, dass nicht die Macht es ist, die in den Pflegeberufen tabuisiert wird. „Der Macht sind sich die Pflegenden bewusst. Aber die Hilflosigkeit, die Ohnmacht wird tabuisiert.“ Speziell in Altenheimen und Krankenhäusern würden Gefühle nicht ausgedrückt ...
Hilflosigkeit braucht Mut
In die Ausbildung zum Pflegeberuf sollte der Mut, mit der eigenen Hilfslosigkeit umzugehen, als Lernziel aufgenommen werden. In der Pflege stoße man permanent an Grenzen, so Puchner. Der Mensch neige dazu, Hilflosigkeit mit „machen“/„Macht“ auszugleichen. Vom Machen wird der Selbstwert genährt. Für Puchner liegt darin die Gefahr, dass Patienten Patienten bleiben, weil das Hilfsangebot nicht aufhört.Bei einer Übung zeigte Silvia Puchner auf, wie widerstandslos Pflegende Grenzüberschreitungen zulassen. Wessen Grenze aber immer wieder überschritten wird, brennt aus. Vordringlichste Erste-Hilfe-Maßnahme gegen das Ausbrennen müsste sein, seine Grenzen deutlich zu machen!
„Macht und Ohnmacht in der Pflege“ – „Pflegende als Opfer oder/und Täter??!“ lautete das Motto des Tages der Krankenpflege. Wie leicht Pflegende in eine Täter-Rolle kommen können, veranschaulichte der St. Pöltner Richter Dr. Hans Weitzenböck. An mehreren Beispielen führte er vor Augen, welche Probleme das Freiheitsrecht des Menschen aufwerfen kann. So im Falle einer alten Dame im Altenheim, die Beweglichkeit über alles liebt, worin aber ein großes Sturzrisiko liegt. Darf ihr der Pflegedienst in der Nacht ein Steckgitter anbringen, sodass die Dame nicht selbstständig auf die Toilette gehen kann? Nein ist des Richters Antwort, vorausgesetzt, der Dame ist Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit zu bescheinigen.
Einsichtsfähigkeit
Wer nicht einsieht, dass das selbstständige Gehen eine hohe Sturzgefahr birgt und stürzen mitunter zum vorzeitigen Tod führen kann, ist nicht einsichtsfähig, wendet eine Altenfachbetreuerin oder Krankenschwester ein. Ihr kontert der Jurist Weitzenböck: „Gnädige Frau, ich bin Kettenraucher. Und ich hoffe, Sie streiten mir nicht meine Einsichtsfähigkeit ab!“ Dieser Einwand löst Heiterkeit aus und führt deutlich vor Augen: Die Freiheit ist ein hohes Gut, sie gilt es penibel zu achten.„Verlassen Sie sich auf ihren Hausverstand“, rät der Richter...