Gemeinsame Obsorge und Unterhaltszahlungen – das waren die Hauptanliegen, mit denen Dr. Franz Gütlbauer bei der gemeinsamen Telefonfragestunde am 12. Juni konfrontiert wurde. Der Diözesanobmann der Katholischen Männerbewegung gab dabei als Jurist Auskunft zu rechtlichen Fragen für Eltern. Vor allem Menschen in Trennungssituationen stehen vor rechtlichen Fragen. Für die Mehrzahl der Ehen, bei denen keine größeren Vermögen da sind, wären die gesetzlichen Regelungen zur Zeit ausrechend, meint Dr. Gütlbauer. Als Antwort für jene, denen die Regelungen zur gemeinsamen Obsorge zu wenig weit gehen, meinte Dr. Gütlbauer: „Wenn schon in einer Partnerschaft ständig Streit über die Kindererziehung herrscht und kein Einvernehmen möglich ist – warum sollte dies dann nach der Scheidung gelingen?“ Grundsätzlich rät Gütlbauer: Konflikte in der Familie sollen möglichst frühzeitig angesprochen werden. Und Beziehungen brauchen ausreichend Freiraum. Erziehung von Kindern und Haushalt sind gemeinsame Angelegenheit.