Kein Friede ohne Versöhnung, keine Versöhnung ohne Gerechtigkeit. In Österreich werden nach diesem Motto des südafrikanischen Friedensnobelpreisträgers Desmond Tutu jährlich Tausende Strafdelikte bereinigt.
Eine Gruppe angeheiterter Jugendlicher wollte zeigen, was für tolle Burschen sie sind. Mit Spraydosen verewigten sie ihre „gute Laune“ auf einer Gartenmauer. Die Besitzerin, eine ältere Frau, fand das gar nicht lustig und erstattete Anzeige. Die Jugendlichen wurden ausgeforscht und landeten vor dem Staatsanwalt. Der war der Meinung, dieser „böse Streich“ könnte auch anders als durch ein Gerichtsurteil gesühnt werden und übergab den Fall dem Verein für Bewährungshilfe. Dort sollte man einen außergerichtlichen Tatausgleich zwischen den Konfliktparteien erreichen. „Zunächst gestaltete sich der Fall ziemlich schwierig“, erinnert sich Konfliktregler Bernd Glaeser .
Die Frau wollte keinen Tatausgleich, sondern eine Verurteilung, denn „diese Jugend hat ja vor nichts mehr Respekt, das sind ja alles Verbrecher“. Im Gespräch mit ihr konnte der Konfliktregler (Mediator) die Hintergründe für ihre verhärtete Haltung aufdecken. „Da spielt gerade bei älteren Menschen oft eine große Unsicherheit und Angst vor der modernen Gesellschaft, in der man sich nicht mehr zurechtfindet, mit. Im konkreten Fall erzählte die Frau, dass sie beim Einkauf auf dem Wochenmarkt immer eine gespannte Mausefalle in ihrer Tasche habe, damit sie niemand bestiehlt.“ Gerade bei Konflikten zwischen Jugendlichen und alten Leuten habe er, so Bernd Glaeser, die Erfahrung gemacht, dass im Zuge der Opfer-Täter-Konfrontation beide Seiten eine für sie neue Welt kennen, was ihnen hilft, das Verhalten der „Gegenpartei“ besser zu verstehen. Dadurch eröffne sich oft der Weg für ein anderes Urteil und die Chance zu einem Ausgleich. Im konkreten Fall wurde eine außergerichtliche Vereinbarung geschlossen. Die Jugendlichen haben unter Aufsicht der Geschädigten den Zaun neu gestrichen und das Unkraut entlang der Straße gejätet.
Keine billige Lösung
Der außergerichtliche Tatausgleich (Diversion) ist eine in der Strafprozessordnung vorgesehene „Umleitung eines Strafverfahrens“. Unter Einschaltung neutraler Vermittler soll es dabei in Gesprächen mit und zwischen den Konfliktparteien zu einer dem Vorfall angemessenen Vereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem Verdächtigen kommen. „Der Tatausgleich“, so Bernd Glaeser vom Verein Bewährungshilfe, „ist kein Hintertürl für Straftäter, die nur billig davonkommen wollen. Wir legen großen Wert darauf, dass sich der Verdächigte mit dem Vorfall, dessen Ursachen und Folgen auseinandersetzt und die Verantwortung dafür übernimmt.“ Dazu gehöre auch, dass man mit dem Täter präventive Verhaltensweisen abklärt. „Bei unserer Arbeit stehen stets der Schutz des Opfers und die Schadensgutmachung im Vordergrund“, betont Glaeser. „Wir brummen auch niemandem eine Ersatzstrafe auf, sondern legen großen Wert darauf, dass die Wiedergutmachung in materieller und emotionaler Hinsicht von den Kontrahenten ausgehandelt wird. Erst auf dem Boden der Einsicht und des Verständnisses wachsen tragfähige Lösungen.“ Dass am Ende einer Vermittlung nicht selten auch der Handschlag der Versöhnung steht, gehöre zu den schönen Seiten der oft schwierigen Arbeit.
Am Ende eines erfolgreichen Tatausgleichs steht eine schriftliche Vereinbarung der betroffenen Parteien, deren Einhaltung vom Konfliktregler überprüft wird. Verdächtige können damit eine Straftat ohne Gerichtsverfahren und Verurteilung bereinigen und sich damit viele Schwierigkeiten wie Vorstrafen, Schulden oder Probleme mit Arbeitgebern ersparen. Geschädigte können ohne aufwändige Zivilprozesse ihre Interessen wahren.
Wie Weihnachten
Die außergerichtliche Konfliktregelung kommt für leichte bis mittelschwere Straftaten in Frage. Bei Erwachsenen sind es zum Großteil Fälle mit Körperverletzungen, bei Jugendlichen ist der Anteil von Eigentumsdelikten (Sachbeschädigungen etc.) relativ hoch. „In vielen Fällen haben wir es mit typischen Kurzschlusshandlungen zu tun, wo Menschen, denen man das meist gar nicht zutraut, in einer angespannten Situation ausrasten“, sagt Bernd Glaeser. Typische Fälle dafür seien Konflikte im Straßenverkehr, der Streit um einen Parkplatz, Auseinandersetzungen auf Baustellen oder anderen Arbeitsplätzen, wo der Druck sehr hoch ist, oder auch Wirtshausstreitereien. „In den meisten dieser Fälle geraten Menschen aneinander, die sonst nichts miteinander zu tun haben. Die Chancen, derartige Taten durch einen außergerichtlichen Vergleich der Streitparteien zu reparieren, sind ziemlich hoch“, meint Glaeser. Eine oft schwierige, aber lohnende Herausforderung für die Konfliktregelung sei der große Bereich der Gewalt in Partnerschaften und Familien. „Hier ist es wichtig, dass wir sehr darauf achten, dass die Frau (die Kinder) nicht dadurch, dass keine Verurteilung erfolgt, erst recht unter Druck kommt. Deshalb sind Vereinbarungen, die den Schutz der Frau sicherstellen, ganz wichtig“, betont Bernd Glaeser. „Im außergerichtlichen Tatausgleich haben wir die Möglichkeit, uns jeden Einzelfall genau anzuschauen und gemeinsam mit den Betroffenen ihre Situation auszuloten: Wann kommt es zum Ausbruch von Gewalttätigkeiten? Sehen sie noch eine gemeinsame Zukunft? Wie löst man die schwierige Situation bei einer Trennung, damit die Gewalt nicht weiter eskaliert? Welche weiteren Beratungsmaßnahmen sind notwendig, damit der Mann sein Agressionspotential in den Griff bekommt?“ Durch eine sorgfältige Abklärung, so Glaeser, könne in vielen Fällen ein Maß an Einsicht und Verständnis erreicht werden, die zu tragfähigen Lösungen führen.
Ein noch schwierigeres Feld für einen Tatausgleich seien Nachbarschaftskonflikte, die oft schon seit Generationen erbittert geführt werden. Hier sei die Erfolgsquote relativ gering. „Wenn es aber gelingt“, so Glaeser, „einen derartigen Streit zu beenden, dann ist das für die Betroffenen oft wie Weihnachten und Ostern zugleich.“
„Wenn man erlebt, was sich im Lauf eines Vermittlungsprozesses positiv verändern kann, ist das eine sehr befriedigende Arbeit.“
Bernd Glaeser
EIN FALL
Ein Sprung mit Folgen
Im Sommer gerieten auf einer Baustelle im Pinzgau zwei Bauarbeiter aneinander. Durch den enormen Termindruck gab es Unklarheiten, wo der Fliesenleger und wo der Elektriker arbeiten sollte.
Der Fliesenleger war im ersten Stock am Werk, als er von unten den Elektriker schimpfen hörte: „Das werden wir schon sehen, ob wir nicht in den ersten Stock können.“ Als sich der Elektriker dem Bad näherte, fürchtete der Fliesenleger um seinen frisch verlegten Boden. Mit einem Satz sprang er über die Fliesenreihen zur Türöffnung hinaus und stieß den Elektriker zu Boden. Bei der Gendarmerie sprach der eine von einem Angriff, der andere von einem Unfall. Die Staatsanwaltschaft wies den Fall einer außergerichtlichen Konfliktregelung zu.
Im Erstgespräch teilte der Fliesenleger mit, dass er die Verantwortung für die Verletzung des Elektrikers übernimmt. Der Beschuldigte bedauerte sein Verhalten und war zu einer Schadenswiedergutmachung und zu einem Ausgleichsgespräch bereit. Auch der Elektriker stimmte einem Gespräch zu. Als sie sich gegenübersaßen, war es beiden Beteiligten nicht mehr so wichtig, über den Vorfall zu reden. Vielmehr sprachen sie über den ernormen Termindruck an Baustellen, der dann von ihren Chefs voll an sie weitergegeben wird. Sie versicherten auch einander, dass sie sich als Kollegen schätzen. Der Fliesenleger entschuldigte sich offiziell. Der Elektriker verzichtete auf Schmerzensgeld, wollte aber eventuelle Spätfolgen an seinem ohnedies lädierten Knie abgesichert haben. Das wurde schriftlich vereinbart und mit Handschlag besiegelt. Das Verfahren wurde eingestellt.
STICHWORT
Seit 1985 (für Jugendliche) bzw. seit 1992 (für Erwachsene) gibt es in Österreich den „außergerichtlichen Tatausgleich“ bei Strafdelikten. Nach § 90 der Strafprozessordnung können Staatsanwälte und Richter ein Strafverfahren unterbrechen, um dem/der Verdächtigten die Möglichkeit zu geben, sich mit dem/der Geschädigten außergerichtlich über eine Wiedergutmachung zu einigen. Der Fall wird an den Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit zur Konfliktregelung übergeben. Kommt es zu einer Vereinbarung der Konfliktparteien, wird das Strafverfahren eingestellt. Im Jahr 2000 wurde in 9151 Fällen an einem außergerichtlichen Tatausgleich gearbeitet. Zwei Drittel der Verdächtigten sind Erwachsene, ein Drittel Jugendliche. Die Erfolgsquote beträgt bei Erwachsenen 75 Prozent, bei Jugendlichen 90%.