Solidarität ist ein schillernder Begriff, der der eindeutigen Definition ausweicht. Als Mitglieder einer Interessensgemeinschaft, welcher Interessen auch immer , wird von uns erwartet, daß wir uns solidarisch verhalten. Das wäre an sich eine wertfreie Feststellung. Ob sie ein positiver Wert ist, hängt von den Zielen der Gemeinschaft ab. Die naheliegendste und selbstverständlichste Form der Solidarität bezieht sich wohl auf eine Gemeinsamkeit der Herkunft, der sozialen oder religiösen Zugehörigkeit, im weiteren Sinn vielleicht der regionalen oder der nationalen Zugehörigkeit. Eine derartige Solidarität wird von Gefühlen getragen und wird kaum jemals reflektiert. Wer dieselben Interessen hat wie wir, für dieselben Belange einsteht, wem wir uns, aus welchem Grund auch immer, verwandt fühlen, für den fällt es uns leicht, Sympathien zu mobilisieren. Solidarität mit ihm scheint uns natürlich.
Es ist grundsätzlich nichts einzuwenden gegen diese Form der Solidarität, solange sie gerechten Zielen dient und solange sie nicht auf unmoralische, ungerechte Weise mißbraucht wird. Sie ist uns offenbar als Gruppenverhalten eingeboren und sie ist für die ethische Leistung der Solidarität, von der hier die Rede sein soll, gewissermaßen eine Basis. Es ist nichts Verwerfliches an einer Gruppensolidarität, die auf gemeinsamen Interessen fußt, solange sie sich immer auch an einem Begriff orientiert, der zu ihr im Spannungsverhältnis steht, nämlich der Gerechtigkeit. Suspekt sollte uns jede Form der Macht sein, jede Art von Machtgefüge, das seinen Interessen mit Sanktionen Nachdruck verleihen kann, wenn es von seinen Mitgliedern, die in der Hierarchie der Macht keine Mitglieder sondern Untertanen sind, unter Androhung von Sanktionen Solidarität fordert. Wer Macht ausübt, kann Gehorsam fordern aber keine Solidarität. Solidarität wird immer freiwillig geleistet, aus dem Gefühl der Sympathie, der Empathie oder einer ethischen Entscheidung heraus. Wenn Politiker von Staatsbürgern Solidarität einfordern, dann beinhaltet diese Forderung nichts anderes als ihre Erwartung an den Bürger, Entscheidungen mitzutragen. Konsens ist jedoch nicht Solidarität.
Es ist leicht, ja natürlich, im Nahbereich solidarisch zu sein. In der Familie, in der unmittelbaren Umgebung der Nachbarschaft, im eigenen Interessenskreis. Diese Form der Solidarität ist wahrscheinlich meist gefühlsgetragen und punktuell, sie wird von Fall zu Fall mobilisiert. Sie wächst sozusagen wild. Aber man kann auf spontanen Gefühlen der Hilfsbereitschaft keine Erwartungen aufbauen, man kann von Gefühlen wie spontaner Zuneigung, Mitleid aus einer Aufwallung heraus keine Forderung nach Gerechtigkeit ableiten. Kann man irgendein Recht von Gefühlen ableiten? Es gäbe nicht so viele Verletzungen im persönlichen Bereich, wenn man das Gefühl belangen könnte. So schön und wichtig Mitgefühl ist, so grundlegend und wichtig für das Zusammenleben Zuneigung und Sympathie sind, es ist mit diesen Begriffen immer die vom Gefühl getragene Parteilichkeit verbunden, und darin liegt bei aller Stärke der gefühlsbetonten Solidarität auch ihre Schwäche.
"In solidum obligare" ist der Rechtsgrundsatz, aus dem sich der Begriff der Solidarität entwickelt hat – ein jeder haftet für das Ganze. Aber auch diese Definition beschränkt sich auf eine Gruppe, auf eine Gemeinschaft und deren Mitglieder. Allerdings beansprucht sie eine Verbindlichkeit, die dem spontanen Gefühl der Identifikation und der Sympathie abgeht, obwohl sie einander nicht ausschließen: Man fühlt sich solidarisch mit jenen, deren Geschichte, Überzeugungen und Interessen wir teilen, mit jenen also, die wir als uns zugehörig empfinden.
Was ist aber mit jenen, die außerhalb dieses Kreises der als zugehörig Empfundenen stehen? Mit allen explizit oder stillschweigend Ausgegrenzten, die uns nichts angehen, weil sie eben nicht dazu gehören? Weil sie zu verschieden von uns sind, räumlich zu weit entfernt, der einfühlsamen Phantasie zu unzugänglich, den eigenen Interessen zu konträr? Es ist schwierig, sich mit der ganzen Menschheit solidarisch zu fühlen. Unseren Gefühlen sind sehr enge Grenzen der Unmittelbarkeit gesetzt. Es ist schwierig, Gefühle der Zuneigung für jene zu mobilisieren, deren Vorstellungswelt uns verschlossen ist. Hier gerät der eben skizzierte Solidaritätsbegriff in ein Dilemma.
Wenn wir den Solidaritätsbegriff dahingehend erweitern, daß er Brüderlichkeit und Wohltätigkeit mit einschließt, erweitern wir zwar den Radius derer, denen unsere Solidarität zugute kommen soll, aber wir belassen ihn im Gefühlsbereich. Wohltätigkeit ist punktuell und es lassen sich aus dem Begriff der Wohltätigkeit keine Rechte ableiten. Außerdem stellt sie eindeutig ein Gefälle, eine Hierarchie zwischen Schenkendem und Beschenktem her, das Gleichheit und Gegenseitigkeit ausschließt, zwei Faktoren, die im Begriff Solidarität vorhanden sind. Solidarität in ihrer ursprünglichen Bedeutung als Verpflichtung innerhalb einer Gruppe bedeutet jedoch Gegenseitigkeit, eben weil sie eine grundsätzliche Gleichheit zwischen den Partnern voraussetzt.
Demnach kann also Solidarität weder als Wohltätigkeit noch als Handeln aus einem punktuellen, spontanen Gefühl des Mitleids definiert werden, sondern sie muß etwas sein, worauf man ein solideres und verläßlicheres Fundament errichten kann. Ich möchte hier zwei Begriffe einführen: die des Respekts und der Gerechtigkeit. Denn im Unterschied zur Wohltätigkeit und zu spontanen Gefühlsreaktionen, kann die Forderung nach Respekt und Gerechtigkeit verallgemeinert werden, sie kann auch dort vorausgesetzt werden, wo wir keine Gefühle mobilisieren wollen und sie kann zu einem ethischen Postulat erhoben werden. Wir können nicht alle Menschen lieben und von den meisten Menschen wollen wir auch keine Liebe, denn Liebe ist auch Vereinnahmung und sie muß auch Übergriffe akzeptieren können. Respekt und Gerechtigkeit sind jedoch das, was jeder Mensch ohne Ansehen auf seine soziale Situation, seine Zugehörigkeit oder seine ideologische Ausrichtung fordern darf. Und was wir von jeder Institution bis hin zum Staatwesen erwarten dürfen, einschließlich der Wahrung unserer Menschenwürde.
Ein Grundsatz ethischen Handelns, der von dem jüdischen Gelehrten Hillel dem Älteren im ersten Jahrhundert aufgestellt wurde, lautet: Handle deinem Mitmenschen gegenüber stets so, wie du möchtest, daß dir gegenüber gehandelt werde." Dieser Satz ist nicht bedeutungsgleich mit dem uns geläufigen Sprichwort, Was du nicht willst, daß man dir tu, das füg auch keinem anderen zu." Das Sprichwort beinhaltet das Verbot unrecht zu handeln, es redet vom Unterlassen des Unrechts. Das Gebot recht, gerecht zu handeln, zielt auf das Tun ab, denn nur am Tun läßt sich ethisches Verhalten messen. Dieser Satz ist auch nicht bedeutungsgleich mit dem im dritten Buch Mosche (Kap. 18/19) festgehaltenen Gebot: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst", das im Neuen Testament ausgeweitet wird auf, "liebe deine Feinde". Lieben ist ein Gefühl, aus dem Handeln erwachsen kann oder auch nicht. Und wie schwer, ja geradezu unmöglich es ist, unsere Feinde zu lieben, wissen wir alle. Vielleicht ist es sinnvoller, sich auf das Machbare zu konzentrieren. Die Gefahr überzogener, allgemeiner Forderungen ist, daß sie unsere menschliche Kapazität allzu sehr übersteigen, und daß wir früher oder später davor kapitulieren, im besten Fall durch Nicht-handeln.
Die Forderung nach ethischem, gerechtem Handeln läßt unsere Gefühle aus dem Spiel, denen als Handlungsbasis nicht zu trauen ist. Es ist befreiend, wenn ich jene, die verkörpern, was mir entweder widerstrebt, oder was mir unverständlich ist, jene, mit denen mich nichts verbindet, die mir fremd und räumlich weit entfernt sind, nicht unbedingt als Vorbedingung zu meinem solidarischen Handeln lieben muß. Habe ich positive Gefühle von Zuneigung, Sympathie und Mitleid, um so besser. Aber wichtig ist, wie ich handle, nur Handlungen haben Konsequenzen, Gefühle sind flüchtig, sie kommen und gehen. Gerechtes Handeln dagegen wäre eine bleibende Basis für eine gerechtere Welt.
Wenn ich davon ausgehe, daß das, worauf ich Anspruch erhebe und was mir zusteht, auch für andere Gültigkeit und Berechtigung hat, dann wird das Prinzip der Nächstenliebe in ein Handlungsprinzip umgesetzt. Wenn ich will, daß mir Gerechtigkeit widerfährt, dann muß auch mein Handeln so sein, daß auch die Grundrechte und die Menschenwürde der anderen jenseits meines Interessenkreises gewahrt bleiben. Ein solches Handeln unterscheidet sich von der Wohltätigkeit, der nicht selten ein selbstgerechtes Element der Überheblichkeit anhaftet. Nicht weil der andere ein "armer Teufel" ist und es mir Gott sei Dank besser geht, stehe ich ihm bei, sozusagen um mich von dem Unbehagen loszukaufen , daß ihm zugestoßen ist, wovor ich mich selber fürchte, sondern weil er als Mensch dieselben Grundrechte hat wie ich. Damit ihm die Gerechtigkeit zukomme, die ich auch für mich in Anspruch nehme.
Diese Form der Solidarität im Handeln, die aus dem Anspruch der Gerechtigkeit abgeleitet wird, verbannt auch das Objekt meiner Zuwendung nicht aus meinem Blick, wie es oft bei der Wohltätigkeit geschieht. Wie oft kann man hören, "ich hab ja für Licht ins Dunkel gespendet, und damit ist meist gemeint, jetzt ist es genug. Einmal im Jahr den Abwehrzauber des Spendens zu praktizieren, soll einem gefälligst für den Rest des Jahres ein gutes Gewissen bescheren und einen vom Anblick und der Behelligung durch Armut, Gebrechen, Behinderung verschonen. Wer darüber hinaus und zur Unzeit Ansuchen und Forderungen stellt, wird auf den Ablaß, den man geleistet hat, verwiesen. Dabei ist man selber in der Position der Macht, die man genießen darf, wie machtlos man sonst auch ist, denn man setzt sich vom gesichtslosen Almosenempfänger ab. Die Solidarität des gerechten Handelns macht niemanden zum Almosenempfänger, sie beläßt jeden in seiner Menschenwürde unangetastet und gibt, weil es eine Selbstverständlichkeit ist, ausgleichende Gerechtigkeit zu üben. So entläßt sie den Empfänger unserer Zuwendung auch nicht aus seiner Verpflichtung auf Gegenseitigkeit und Partnerschaft und verbannt ihn nicht aus unserem Blickfeld.
So verstanden kann gerechtes Handeln am anderen auch zu keinem Geschäft werden. Es kann nicht angehen, daß ich als Individuum und erst recht nicht als Gemeinwesen beschließe, solidarisches Handeln rechne sich nicht mehr, es sei wirtschaftlich nicht mehr rentabel. Der Sozialstaat ist ins Gerede gekommen, weil die Erwerbstätigen angeblich fürchten, er sei für sie ein schlechtes Geschäft, sie investierten mehr als sie heraus bekämen und ihre eigene Absicherung könnten sie besser privat erreichen. Wir werden nicht alle gleich geboren, weder was unsere psychische, mentale und physische Ausstattung betrifft, die wir mit bekommen, noch was unsere Herkunft noch was unser weiteres Schicksal betrifft, das uns zustößt und für das wir nicht immer verantwortlich sind. Daß es im Leben keine Gerechtigkeit gibt, sollte für uns doch nicht bedeuten, uns zu unseren eigenen Gunsten zu belügen und diese Ungerechtigkeit noch einzuzementieren. Nur in den selteneren Fällen ist Unglück verschuldet oder Glück ausschließlich eigenes Verdienst.
Auch das Bedürfnis nach Gerechtigkeit ist in unserer menschlichen Natur angelegt. Wir werden die Gerechtigkeit auf der Welt nicht herstellen können, aber wir können so handeln, wie wir erwarten, daß uns gegenüber im Fall unserer eigenen Not gehandelt werde. Daß allen, auf die sich unser Tun richtet, Gerechtigkeit und die Wahrung ihrer Menschenwürde zukommt, und das bedeutet auch ein Leben in Würde und das Recht darauf nach Glück zu streben. Das kann von allen erwartet werden, ungeachtet ihrer Gefühle und ihrer Sympathien. Eine solche Solidarität hebt auch jede Hierarchie auf und nimmt beide Seiten als Partner in einem gerechten, fairen Ausgleich der Ungerechtigkeit in unserer Welt in die Pflicht.
Dr. Anna Mitgutsch ist geborene Linzerin. Sie studiert