Jetzt kommt die dritte Klage im Konflikt der Öffnungszeiten des SPAR-Supermarktes im Linzer Hauptbahnhof. SPAR erhebt gegen die Verordnung der Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde. Die zwei älteren Klagen richten sich gegen SPAR, u. a. wegen unlauterem Wettbewerb.Der freie Sonntag ist ein Reizthema. Die „Allianz für den freien Sonntag“ weist darauf hin, dass die geltenden (eingeschränkten) Öffnungszeiten ausreichen. Die Sonntagsöffnung bedrohe nicht nur die Kultur der gemeinsamen freien Zeit. Sie gefährde auch die Klein- und Mittelbetriebe, nütze nur wenigen Großen, wie die Interessensvertretung in der Wirtschaftskammer sagt. SPAR präsentierte dagegen eine Umfrage, die Kunden-Zustimmung zur Sonntagsöffnung ausweist. Zwei grundverschiedene Positionen stehen sich in unserer Gesellschaft gegenüber: Die eine sieht im freien Sonntag einen besonderen Wert, die andere im uneingeschränkten Konsum. Kann es eine Verständigung geben?
„Eine Zusperrverordnung“ nannte die Firmenleitung von SPAR die Vorschrift, an Sonntagen ihr Geschäft kleiner zu halten.
SPAR beruft sich auf den Vertrauensgrundsatz: Der Mietvertrag mit den ÖBB für den Standort am Bahnhof Linz mit 600 Quadratmeter Verkaufsfläche wurde am 1. August 2003 unterzeichnet. Das neue Ladenöffnungsgesetz, das eine Öffnung am Sonntag flächenmäßig auf 80 Quadratmeter beschränkte, sei später gekommen. Daher habe man bisher auch sonntags geöffnet. Auf 80 Quadratmeter könne man für die Sonn- und Feiertage die Verkaufsfläche nicht sinnvoll verkleinern. Also bleibt das Geschäft zu.
5.000 Kunden, Umsatzdrittel
5.000 Kunden kauften zuletzt an Sonntagen bei SPAR am Bahnhof ein. Das bedeutet: SPAR macht hier am Sonntag ein Drittel des Standortumsatzes. Elf Arbeitnehmer/innen sind von der Sonntagsschließung betroffen. Das Linzer market-Institut erhob eine Zustimmung von 58 Prozent der oberösterreichischen Bevölkerung zur Sonntagsöffnung am Linzer Hauptbahnhof. Allerdings berücksichtigte die Frage nicht die Gesetzesauflage einer maximalen Verkaufsfläche. Vergleiche gibt’sDerzeit arbeiten an Sonn- und Feiertagen in Österreich 900.000 Menschen, argumentiert SPAR. Vorstandsdirektor Mag. Rudolf Staudinger kann sich einen Angriff auf die Kirche nicht verkneifen – „auch Mesner und Priester!“ und setzt nach: „Ab 81 Quadratmeter wird es unchristlich.“SPAR, „der größte Partner heimischer Landwirtschaft und der größte Lehrlingsausbildner“, fordere Gerechtigkeit. In Tankstellen könne auf mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche eingekauft werden. Das „Land-lebt-auf“-Projekt in Rottenbach, das sich „nachweislich nicht an die Ladenöffnungsregelungen hält“, sei sogar mit einer Landesförderung ausgestattet worden.
Stimmt nicht
In Rottenbach wurde im Oktober 2004, von der Raiffeisengruppe unterstützt, ein Nahversorgungsmodell umgesetzt – ein Lebensmittelgeschäft mit allerlei Zusatzleistungen im Verbund mit einer SB-Tankstelle, das auch sonntags geöffnet ist. Der Generaldirektor der Raiffeisen Landesbank, Dr. Ludwig Scharinger, weist die SPAR-Behauptung zurück. Der „Land-lebt-auf“-Betrieb – „seit es ihn gibt, blüht Rottenbach auf“ – habe knapp 80 Meter Verkaufsfläche. „Wir haben sogar zwei Regale weggegeben, um nicht zu viel Verkaufsfläche zu haben“, sagt Scharinger.
Verständnis
Grundsätzlich zeigt er Verständnis für die Gewerkschaft, dass sie für den freien Tag pro Woche kämpft, noch mehr Verständnis für die Kirche, dass sie alles unternimmt, was den Sonntag sichert. Er kann aber der Sicht etwas abgewinnen, dass mit Überzeugen mehr zu erreichen ist als mit Verbieten. Die Politik sei in einer schwierigen Situation. Dem freien Sonntag in der Landesverfassung musste Landesrat Sigl gerecht werden. Es sollte alles getan werden, den Konflikt nicht weiter wachsen zu lassen. Weitere „Land-lebt-auf“-Projekte sind übrigens in Planung; in fünf Fällen ist diese schon weit fortgeschritten.