Am Dienstag beschloss der Ministerrat die neuen Gesetzesvorlagen für Asylanten. Die Caritas sieht noch einen hohen Verhandlungsbedarf.
Am Dienstag hat der Ministerrat die Neuordnung der Asylgesetzgebung beschlossen. Geändert werden dabei u. a. das Asyl-, das Fremdenpolizei- und das Niederlassungsgesetz. Gegenüber dem zur Begutachtung ausgesandten Entwurf wurde eine Reihe von geplanten Regelungen entschärft. „Dennoch bleibt noch ein hoher Verhandlungsbedarf, der hoffentlich während der parlamentarischen Beratungen genutzt wird“, meint Caritas-Präsident Franz Küberl. Was die von der Caritas, der evangelischen Diakonie und vom UN-Flüchtlingshochkommissariat kritisierten Maßnahmen angeht, zieht Küberl einen drastischen Vergleich: „Man hat die schmerzenden Giftzähne nicht gezogen, sondern verabreicht nur mehr Schmerzmittel, damit sie nicht so weh tun.“ Als Beispiele nennt Küberl die Ausdehnung der Schubhaft, die Möglichkeit zur Abschiebung traumatisierter Flüchtlinge und die Zwangsernährung bei Hungerstreikenden. Man habe hier gegenüber dem ersten Entwurf zwar einige Entschärfungen eingebaut, „die menschenrechtlich höchst bedenklichen Maßnahmen aber bleiben erhalten“.
Neben einzelnen „Giftzähnen“ kritisiert Küberl am neuen Asylrecht auch, dass es so kompliziert ist, dass sich nur noch spezialisierte Rechtsanwälte damit auskennen werden. Das schränke die bei manchen ohnedies ungeliebte Beratungstätigkeit von Hilfseinrichtungen erheblich ein. Außerdem gebe es eine Reihe von Tatbeständen, deren Rechtsfolgen schwer abschätzbar seien und auch die Arbeit von Hilfswerken treffen könnten. „Was heißt das konkret“, so Küberl, „wenn Beihilfe zum rechtswidrigen Aufenthalt strafbar ist, für Notquartiere der Caritas. Stehen diese dann mit einem Fuß im Kriminal, weil sie eine Flüchtlingsfamilie, die sich irgendwie von der Grenze durchgeschlagen hat, nicht in der Kälte sich selbst überlassen wollen?“
Caritas-Flüchtlingsexperte Andreas Lepschi spricht von einer weiteren „Verpolizeilichung des Asylverfahrens“. Das führe zu einem unnötigen Aufwand und zu menschlichen Härten, die in der Sache selber nichts bringen. Es hätte genügt, die vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Punkte zu reparieren, „denn die Gesetze waren nicht so schlecht, das Problem ist deren Vollzug. Würden die Asylverfahren in der ersten Instanz rascher und mit einer besseren Qualität abgewickelt und mehr in die Rückkehrberatung investiert, könnte man die Asylfrage wesentlich effizienter entschärfen als durch strengere Gesetze.“
Daten & Fakten
2004 hat Österreich von insgesamt 25.424 Asylverfahren 5136 mit einem positiven Bescheid abgeschlossen. Mit einer Anerkennungsquote von 20,2 Prozent stehe Österreich im EU-Vergleich gut da, anerkennt auch die Caritas. In unseren Nachbarländern ist die Anerkennungsquote z. T. deutlich niedriger (Deutschland 1,5%, Tschechien 1,7%, Slowakei 0,09%, Ungarn 13,7%, Slowenien 3,5%). Viele Asylanten strömen daher nach Österreich. Dass Österreich verstärkt Flüchtlinge in jene EU-Länder, aus denen sie zunächst einreisen, abschieben will (Dublin-Abkommen), ist verständlich. So lange es aber in der EU keine einheitlichen und menschenrechtskonformen Asylregelungen gebe, ist dies problematisch.
Abschiebung überdenken
Zur Sache
Das von der Regierung geplante neue Asylrecht bringt nach Meinung des Caritas-Experten Andreas Lepschi neben einer Reihe von Verbesserungen einige Maßnahmen, die mit den Menschenrechten und der Genfer Flüchtlingskonvention nur schwer in Einklang zu bringen sind.
Zu den positiven Maßnahmen zählt Lepschi die geplante personelle Aufstockung der Asylbehörden (1. Instanz) und des Unabhängigen BundesAsylsenates (UBAS, Beru-fungsinstanz). Wie weit das durch die Verkomplizierung des Asylrechts tatsächlich zu rascheren und besseren Verfahren führe, müsse abgewartet werden. Vor allem in der ersten Instanz müsste in die Schulung und Aufsicht der Mitarbeiter viel mehr investiert werden. Hier gebe es große Mängel, was die Aufnahme der Beweismittel und die Qualität der Bescheide angehe. Die Folge seien unnötig lange Asylverfahren, die niemandem nutzen. Positiv sei auch, dass die Zurückweisung an der Grenze und das Konzept des „offensichtlich unbegründeten Asylantrages“ gestrichen und die Betreuung unbegleiteter Jugendlicher verbessert werden.
Negativ sieht Lepschi die Verlängerung der Schubhaft von sechs auf zehn Monate und die Möglichkeit zur Zwangsernährung bei Hungerstreiks. Dagegen haben sich auch Ärztevertreter und der Menschenrechtsbeirat beim Innenministerium sehr entschieden ausgesprochen. Besonders problematisch sei, dass im Unterschied zu bisher auch traumatisierte Flüchtlinge vor und während des Verfahrens in Schubhaft genommen und abgeschoben werden können. Wenn man das tue, müsse man mit menschlichen Tragödien rechnen.