Rund eine Viertelmillion Österreicher/innen bezieht derzeit Leistungen aus der Sozialhilfe. Sie können ihren Lebensunterhalt (und den ihrer Familie) nicht aus eigener Kraft bestreiten, weil sie keine oder eine schlecht bezahlte Arbeit haben, weil sie krank oder behindert sind, oder weil ihre Pension und das Pflegegeld nicht ausreichen, um ihren Heimplatz zu bezahlen.
Nach einer im Auftrag des Sozialministeriums erstellten Studie beziehen allerdings nur 40 bis 50 Prozent der Anspruchsberechtigten tatsächlich Sozialhilfe. Der Sozialrechtsexperte Walter Pfeil weist auch auf die Gründe hin, warum das so ist: Scham, Willkür und erniedrigende Behandlung auf den Ämtern, Angst vor den Rückzahlungen (Regress). Pfeil weist auch auf die sehr unterschiedlichen Sozialhilfesätze und Zulagen in den einzelnen Bundesländern hin, die zum Teil unter dem lebensnotwendigen Existenzminimum liegen.
Diese Mängel, aber auch die Überforderung der Sozialhilfe durch die wachsende Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt waren die Gründe, warum letztlich auch die Politik bereit war, eine Reform in Angriff zu nehmen. Von der ursprünglich von einer Expertengruppe (Prof. Talos u. a.) erarbeiteten Grundsicherung gegen elementare Lebenskrisen (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung, Pflege im Alter) blieb als erster Schritt in die richtige Richtung die „bedarfsorientierte Mindestsicherung“ übrig. Dass aber jetzt statt über spürbare Verbesserungen über ein „Verschlechterungsverbot“ (Regierungsentwurf) geredet werden muss, war nicht Sinn der Sache. Und – man lässt gerade in der Krise die Bedürftigsten allein.