Rund 400.000 Österreicher/innen leben in akuter Armut, davon 43.500 Kinder und Jugendliche. Seit Jahren fordern Caritas, Diakonie oder das Sozialwort der Kirchen, das gute Sozialsystem in Österreich endlich auch artmutssicherer zu machen.
Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung sorgt für heftige Proteste – auch in den Reihen der Koalitionsparteien. Grund dafür ist, dass die von Minister Buchinger seinerzeit ausgearbeitete und mit den Ländern ausverhandelte Reform der bisherigen Sozialhilfe auf Druck von Finanzminister Josef Pröll noch einmal „abgespeckt“ wurde. Statt 14- mal, wie geplant, sollen die Mindestsicherungsbeiträge nur mehr zwölf Mal ausbezahlt werden. „Dabei sind diese Unterstützungen ohnedies kein Luxus, sondern sie orientieren sich an den bisherigen Sozialhilfesätzen der Länder und am Existenzminimum für Pensionisten (Ausgleichszulagenrichtsatz)“, betont Martin Schenk von der evangelischen Diakonie. „Sie hätten vielleicht den Betroffenen bis zu 20 bis 40 Euro im Monat mehr gebracht.“
Unsachliche Debatte. Mit der Gesetzesvorlage habe die Regierung das ursprüngliche Hauptziel der Reform, Armut zu beseitigen oder wenigstens deutlich zu verringern, aufgegeben, sagt der Politikwissenschaftler und Grundsicherungsexperte Emmerich Talos. „Stattdessen hat der Finanzminister, um die Kürzungen zu begründen, eine völlig unsachliche, ja zynische Missbrauchsdebatte vom Zaun gebrochen. Denn kaum jemand wird sich ohne triftige Not in diese angebliche ,Hängematte‘ legen“, verweist Talos auf die Zugangsbedingungen zur Mindestsicherung. Betroffene müssen u. a. arbeitswillig sein, sie dürfen nicht mehr als 3500 Euro Barver-mögen im Haushalt haben und für Besitz (Auto, Wohnung) den dringenden Bedarf nachweisen. Talos ist tief enttäuscht von einer Politik, die „locker auf 50 Millionen Erbschafts- und Schenkungssteuer verzichtet und zwei maroden Banken ohne viel Ferderlesens 120 Millionen an fälligen Zinsen nachlässt, bei der ohnedies mageren Mindestsicherung aber 20 Millionen einsparen will. Und das gerade jetzt, wo viele Menschen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, die sie ganz sicher nicht mitverschuldet haben, in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten. Das verbittert die Menschen.“ Martin Schenk zitiert in diesem Zusammenhang Caritaspräsident Franz Küberl: „Das ist eine Umverteilung von unten nach oben.“
Mehr statt weniger. Positiv bewerten Talos und Schenk an der geplanten Mindestsicherung: die Einbeziehung aller Betroffenen in die Krankenversicherung (E-Card statt des diskriminierenden Krankenhilfescheins); mehr Rechtssicherheit (einheitlicher Tarif, jede/r Betroffene muss einen schriftlichen Bescheid bekommen); eine leichte Besserstellung für Alleinerziehende; der Wegfall des Regresses (bisher mussten Sozialhilfeempfänger die Unterstützung zurückzahlen, wenn sie wieder Einkommen hatten. Viele Anspruchsberechtigte haben auch deswegen auf die Sozialhilfe verzichtet). Für Talos wurde dennoch eine große Chance vertan, wenigstens einen spürbaren Schritt in die Richtung Armutsbekämpfung zu gehen. „Und dabei bräuchten wir dringend mehr, nämlich eine echte Grundsicherung bei den wachsenden Risiken auf dem Arbeitsmarkt, für die Pflege im Alter, bei Krankheit und Behinderung.“
Zur Sache
Mindestsicherung?
Das Ziel der von der vorausgegangenen Bundesregierung (Minister Buchinger) erarbeiteten und mit den Bundesländern und Krankenkassen ausgehandelten „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ war die Reform der -Sozialhilfe. Das „unterste Netz“ der sozialen Sicherheit sollte armutssicherer gemacht und von einer Reihe gravierender Mängel (s. Beitrag) befreit werden.
Der jetzt von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf löst einige Probleme, er hat jedoch das Ziel, den Betroffenen das notwendige Existenzminimum zu sichern und dadurch Armut zu vermeiden, aufgegeben. Die Zahlen belegen das: Die geplante Mindestsicherung (inklusive Wohnungszuschlag) soll monatlich für Alleinstehende 733 Euro, für Paare 1099 Euro und für jedes Kind 132 Euro betragen. Laut Berechnung der EU lag die Armutsschwelle in Österreich im Jahr 2006 bei 912 Euro für Alleinstehende. Der in Österreich gerne für die Berechnung der Armutsschwelle herangezogene Ausgleichszulagenrichtsatz für Pensionen beträgt (auf 12 Monatsraten umgelegt) derzeit 901 Euro für Alleinstehende und 1351 Euro für Paare. Selbst wenn, wie von Buchinger bereits ausgehandelt, die Mindestsicherung 14-mal ausbezahlt worden wäre, läge sie unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz.
Dass im aktuellen Regierungs- entwurf ein „Verschlechterungsverbot“ vorgesehen ist, macht deutlich, dass in manchen Bundesländern die bisherigen Sozialhilfeleistungen höher waren als die Mindestsicherung neu – vor allem dort, wo auf Grund der hohen Mietpreise die Wohnbeihilfen hoch waren. So etwa würde ein/e Alleinstehende/r in Salzburg monatlich bis zu 189 Euro weniger bekommen, eine Familie mit drei Kindern bis zu 669 Euro. Ob das die Länder und Kommunen ausgleichen werden können, ist mehr als fraglich.