Ausgabe: 2009/50, Menschenrechte, unteilbar, Kommentar, Vollversammlung der Vereinten Nationen, Solidarität mit verfolgten Christen, islamische Staaten, Fanatiker, Grundrecht, Minarette,
09.12.2009
Am 10. Dezember 1948 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet. Noch unter dem Eindruck barbarischer Diktaturen und Kriege bekannte sich die Völkergemeinschaft dazu, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, seiner Hautfarbe, Kultur oder Religion dieselben grundlegenden Rechte hat.
In Österreich wird heuer am Tag der Menschenrechte erstmals die Plattform „Solidarität mit verfolgten Christen“ auftreten. Über 20 Organisationen haben sich zusammengetan, um das medial und politisch oft ignorierte Ausmaß der Christenverfolgung heute bekannt zu machen und dagegen zu mobilisieren. 250 Millionen Menschen in 50 Ländern werden nur deshalb drangsaliert und benachteiligt, weil sie Christen sind.
Besonders schlimm ist die Lage in einigen islamischen Staaten, in denen Christen „offiziell“, aber auch durch Übergriffe von Fanatikern verfolgt werden. Es ist gut, wenn Christen in freien Ländern dagegen aufstehen und auch den eigenen Politikern auf die Finger klopfen, die leider oft nur den Geldsack für die Wirtschaft sehen. Eigenartig ist allerdings, wenn ein Sprecher der Plattform meint, er sei irritiert, dass sich die Medien so über die Schweizer Minarett-Abstimmung aufregen; da gehe es doch nur um Bauten, während die oft vergessenen verfolgten Christen doch Menschen seien. Einspruch: Es geht nicht nur um Minarette, sondern um Menschenrechte – und die sind unteilbar. Und man sieht es ja bereits: jede Relativierung der Menschenrechte im Westen ist Öl ins Feuer der Fanatiker.