Menschen, die nicht aus EWR-Staaten (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) sind, sollen keine Wohnbeihilfe mehr erhalten. Und eine Wohnung sollen sie nur nach bestandenem Sprachtest bekommen. Das schlägt der FPÖ-Politiker, der oö. Wohnbau-Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner, vor.
„Wohnen ist ein Grundrecht aller Menschen, auch jener, die eine Sprache nicht beherrschen. Wer die Unterstützung armer Menschen in der Finanzierung ihrer Wohnung in Frage stellt, legt Hand an die grundsätzlichsten Selbstverständlichkeiten im menschlichen Respekt voreinander. Wer das Leben von zugewanderten Menschen terrorisiert und sie in Armut treibt, wird mitschuldig an der schlechten Integration“, reagiert Dr. Severin Renoldner, Leiter des Sozialreferates der Diözese Linz, auf die FPÖ-Vorstöße.
Fremdenfeindlich. Für Haimbuchners Vorgänger im Wohnbau-Ressort, Landesrat Dr. Hermann Kepplinger (SPÖ), ist der Plan, die Wohnbeihilfe für Nicht-EWR-Bürger/innen zu streichen, „nur aus fremdenfeindlichen und populistischen Gründen erklärbar“. Für den Klubobmann der ÖVP im oö. Landtag, Mag. Thomas Stelzer, sind die oö. Wohnbeihilfe-Vergaberichtlinien für Migranten klar (siehe Randspalte). Der Haimbuchner-Vorstoß habe wohl parteitaktische Gründe. Kepplinger weist darauf hin, dass etwa 3200 Haushalte Wohnbeihilfe erhalten, deren Förderwerber keine EWR-Bürger ist. Rund 37.000 Haushalte, in denen über 100.000 Menschen wohnen, beziehen Wohnbeihilfe. Viele zugewanderte Menschen wohnen, besonders am privaten Mietsektor, schlecht – zu kleine Wohnungen, geringer Standard, relativ hohe Preise. – „Geförderte Wohnungen und Wohnbeihilfe können Abhilfe bieten“, sagt Kepplinger.
Gleich behandeln. Mümtaz Karakurt von „migrare, Zentrum für MigrantInnen“ sieht durch die Ausgrenzung von Menschen wegen bestimmter Merkmale, besonders in existenziellen Fragen wie z. B. dem Wohnen, das Zusammenleben gefährdet. Er tritt dafür ein, dass alle im Inland ansässigen Personen gleiche Zugangskriterien zu öffentlichen Leistungen, etwa der Wohnbeihilfe, haben. „Das ist eine wichtige Konsequenz aus dem Gleichbehandlungs- und Gleichheitsprinzip.“
Sprachtests als Beitrag zur Integration. Landesrat Haimbuchner nennt den Plan, dass wohnungswerbende Migranten Sprachtests absolvieren sollen, „einen wertvollen Beitrag zur Integration“. Als Wohnbaulandesrat hat er die Informationsblätter zur Wohnbeihilfe in Serbo-Kroatisch und Türkisch eingezogen. Dies „soll für Migranten einen Ansporn geben, die deutsche Sprache zu erlernen“. – Ob die Information zur Wohnbeihilfe auf der Homepage des Landes bei einer Deutschprüfung glänzen könnte? Dort heißt es: „Mit der Wohnbeihilfe soll insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen ... ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.“
Zur Sache
Oö. Wohnbeihilfe
Förder-Modus. Die Wohnbeihilfe ist ein nicht rückzahlbarer monatlicher Zuschuss für Mieter/innen, auch Eigentümer/innen einer geförderten Wohnung können eine Beihilfe beziehen. Die geförderte Wohnnutzfläche ist begrenzt.
Voraussetzungen. Treffen Wohnsituation und maximale Einkommenshöhe zu, erhalten Österreicher/innen und EWR-Bürger/innen sowie Bürger/innen, die nicht aus einem EWR-Land kommen, eine Wohnbeihilfe. Letztere müssen rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkommenssteuer zahlen oder Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten.
Höhe der Wohnbeihilfe. Für die Berechnung sind vor allem das Haushaltseinkommen und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen wichtig. Der anrechenbare Wohnaufwand ist maximal 3,50 Euro pro Quadratmeter. Wer in einer nicht geförderten Mietwohnung wohnt, kann monatlich höchstens 200 Euro Wohnbeihilfe beziehen.