Sind die Herausforderungen der Pflege in Zukunft zu bewältigen? Immer mehr Menschen werden immer älter. Die Finanzierung der Pflege ist in aller Munde. Mehr Eigenvorsorge sagen die einen, staatliche Absicherung verlangen die anderen.
Der Sozialreferent der Oö. Landesregierung, Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl, hat in einer öffentlichen Stellungnahme seine Position in Reaktion auf die von einer Versicherung vorgestellte Pflegeprognose wiederholt: Eine Pflegeversicherung sei kein guter Weg, sagte er, die Finanzierung der Pflege langfristig und sozial gerecht zu sichern. Es brauche die Solidarität der Reichen, eine Millionärssteuer: „So ließen sich die Pflegeangebote finanzieren, ohne dass ständig über neue Belastungen für die Betroffenen, deren Angehörige oder die übrige erwerbstätige Bevölkerung nachgedacht werden müsste.“
Reserven auflösen
Dass Pflege an die Grenzen der persönlichen Finanzierung gehen kann, erleben schon heute Betroffene. Das gilt besonders für die 24-Stunden-Pflege daheim, auch wenn es dafür Unterstützung gibt. Ein Sozialarbeiter fasst seine Erfahrung zusammen: „Menschen, die wenig Einkommen haben, können, auch wenn das Pflegegeld richtig eingesetzt wird, in Probleme kommen.“ Angehörige springen ein, eiserne Reserven werden aufgelöst. Dies gilt vor allem, wenn kein hohes Pflegegeld bezogen wird. Der Spielraum für Mindestpensionisten und Ausgleichszulagenbezieher ist klein. Problematisch werde es, wenn die Pflegebedürftigen deswegen dort zurückstecken, wo sie Hilfe bräuchten. Zudem kosten nicht nur Pflegeleistungen etwas, sondern auch mobile Dienste oder Heilbehelfe.
Pflege ... Kosten ... Hilfe ...
Pflegeld
Das Pflegegeld ist in sieben Stufen unterteilt. Entscheidend für die Einstufung ist der Stundenumfang des Pflegebedarfs. (Stufe 1 – mehr als 60 Stunden im Monat: 154,20 Euro, bis Stufe 7 – mehr als 180 Stunden im Monat: 1.655,80 Euro. Bestimmte Personengruppen bekommen einen Erschwerniszuschlag. Einigen Beeinträchtigungen (Blindheit, Taubblindheit ...) ist eine Mindeststufe zugeordnet.
www.bundessozialamt.gv.at
Förderungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige können für die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung eine Förderung bis zu 1.100 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Diese Unterstützung ist geringer, wenn kein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt, sondern ein Werkvertrag. Es gelten Einkommensgrenzen. www.bundessozialamt.gv.at, www.pfleegedaheim.at
Kostenbeiträge in Alten- und Pflegeheimen
Zur Kostendeckung der Heimentgelte wird die Pension, das Pflegegeld bzw. das Vermögen herangezogen. Dem Heimbewohner/der Heimbewohnerin verbleiben auf jeden Fall 20 Prozent der Pension oder Rente, der 13. und 14. Monatsbezug und aus dem Pflegegeld ein Betrag in Höhe von 10 Prozent der Stufe 3. Beim Vermögen bleiben 7.300 Euro unangetastet.
Im OÖ. Sozialratgeber, herausgegeben von der Sozialplattform in Kooperation mit der Abteilung Soziales des Landes OÖ, der Arbeiterkammer und der KirchenZeitung, finden Sie viele wertvolle Hinweise zu all diesen Themen. Der Sozialratgeber ist auch bei der KirchenZeitung erhältlich.