Wort zum Sonntag
In allen katholischen Diözesen gelten seit 24. Juli wieder verschärfte Maßnahmen zum Schutz gegen eine Corona-Infektion. So wird in allen Bundesländern bis auf Vorarlberg wieder die Maskenpflicht bei öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen eingeführt. Das heißt, dass man beim Betreten und Verlassen einer Kirche einen Mund-Nasenschutz tragen muss sowie immer dann, wenn man sich im Gottesdienst frei bewegt. Das ist eine Verschärfung gegenüber der Vereinbarung mit dem Ministerium, die eine Maskenpflicht nur in Regionen mit gehäuften Coronafällen vorsieht. In der Diözese Feldkirch gibt es aufgrund der geringen Infektionszahlen in Vorarlberg noch keine Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz, sondern eine Empfehlung. Im Bereich der katholischen Kirche ist es in Österreich seit Ausbruch der Corona-Pandemie noch zu keiner Cluster-Bildung bei Neuinfektionen gekommen.
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