Wort zum Sonntag
Im Pfarrgemeinderat engagieren sich Menschen für die Belange vor Ort und legen gemeinsam mit den zuständigen Seelsorger/innen künftige Weichenstellungen fest.
Das gilt auch nach der Umstellung auf die neue Pfarrstruktur.
Alle Getauften übernehmen gemeinsam Verantwortung für ihre Pfarre. Dazu müssen sie auch die Möglichkeit der Beteiligung haben. Eine Form der Beteiligung ist die Pfarrgemeinderatswahl. Im Pfarrgemeinderat werden von den Gewählten wichtige Entscheidungen gefällt. Gleichzeitig ist der Pfarrgemeinderat auch das „Herzstück“ des gesamten ehrenamtlichen Engagements in der Pfarre.
In der Diözese Linz wählten bereits 1972 einige Pfarrgemeinden Pfarrgemeinderäte. Flächendeckend wurde in Oberösterreich erstmals mit zwei Wahlterminen 1977 und 1978 gewählt. Insofern ist der Pfarrgemeinderat eine traditionsreiche und bewährte Einrichtung. Doch im Jahr 2022 hat die Wahl nochmals eine besondere Bedeutung: Innerhalb der nächsten Amtsperiode der Pfarrgemeinderäte sollen die derzeitigen Pfarren den Umstieg auf die neue Pfarrstruktur bewältigt oder zumindest begonnen haben. Das trifft auch auf das derzeitige Dekanat Braunau zu, das ja zu den Pionierpfarren gehört: Aus dem Dekanat wird eine Pfarre neuer Prägung, die bisherigen Pfarren werden Pfarr(teil)gemeinden.
Darauf, dass Pfarrgemeinderäte gewählt werden, hat das zwar keine Auswirkungen: In jeder künftigen Pfarr(teil)gemeinde ist auch weiterhin ein Pfarrgemeinderat vorgesehen. Allerdings erhält dieses Gremium zusätzliche Verantwortung im Umstieg auf die neue Struktur: Neben der Zuständigkeit für das gemeinschaftliche Leben vor Ort entsendet der Pfarrgemeinderrat erstens Delegierte aus der Pfarr(teil)gemeinde in den pfarrlichen Pastoralrat der neuen Pfarre. Und zweitens hat der Pfarrgemeinderat eine wichtige Funktion bei der Bildung der Seelsorgeteams, die – soweit noch nicht vorhanden – in den Pfarr(teil)gemeinden vorgesehen sind.
Wie der Pfarrgemeinderat gewählt wird, bestimmt die jeweilige Pfarre selbst: Eine Auswahl aus einer Kandidatenliste ist ebenso möglich wie eine Urwahl, bei der Personen genannt werden können, die im Anschluss gefragt werden, ob sie zur Mitarbeit im Pfarrgemeinderat bereit sind. Eine dritte Möglichkeit ist das Einbeziehen von Delegierten aus anderen gesellschaftlichen Bereichen im Gebiet der Pfarrgemeinde. Außerdem gibt es mögliche Wahlmodule wie eine Sprengelwahl, ein Familienwahlrecht oder ein Wahlmodell für Gefirmte bereits ab 14 Jahren. Im Falle des Urwahlmodells wird bereits im Februar gewählt, weil Zeit für die Befragung der genannten Personen notwendig ist. «
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