Wer aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgt wird, hat ein Recht auf Asyl in einem anderen Land. An Österreichs Grenzen hört dieses Recht auf – so will es das Innenministerium.Seit Inkrafttreten der Asylgesetznovelle 1997 sank die Chance, in Österreich als Flüchtling anerkannt deutlich ab. Die meisten Asylverfahren wurden vorzeitig beendet, weil die Flüchtlinge über sogenannten „sicheren Drittländern“ einzureisen versuchten. Obwohl die Höchstgerichte mehrfach festgestellt haben, daß in jedem Einzelfall überprüft werden muß, ob ein Flüchtling in einem unserer Nachbarländer tatsächlich vor Abschiebung und Verfolgung sicher ist, kümmerte sich die Asylbehörde nicht darum. Anders handelt der 1997 neu geschaffene „Unabhängige Bundesasylsenat“ (UBAS), der als Berufungsbehörde für Asylanträge zuständig ist. Nach eingehenden Recherchen hob der UBAS zahlreiche „Drittlands-Bescheide“ der ersten Instanz auf, darunter alle Slowakei-Bescheide und ein Viertel der Ungarn-Bescheide. Er bestätigte damit die Berichte der Caritas und anderer Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen, wonach Flüchtlinge, die Österreich in die Nachbarländer zurückweist, nicht in jedem Fall vor Verfolgung sicher sind.Unerhörtes Vorgehen„Nun will das Innenministerium die Geister, die es rief, wieder loswerden und die uneingeschränkte Hoheit in Asylfragen zurückgewinnen. Dazu wurde diese Woche dem Innenausschuß des Parlaments ein Initiativantrag vorgelegt, in dem per Gesetz festgeschrieben werden soll, daß alle Nachbarländer sichere Drittstaaten sind. Das ist ein unerhörtes Vorgehen“, protestiert Caritaspräsident Franz Küberl im Kirchenzeitungsgespräch. „Das ist rechtlich unhaltbar, weil man nicht per Gesetz aus einem Unrecht – der möglichen Gefährdung an Leib und Leben – Recht machen kann. Das Vorgehen ist aber auch demokratiepolitisch höchst bedenklich, weil die Regelung ohne reguläres Begutachtungsverfahren durchgedrückt werden soll.“ Küberl ist über das Vorgehen des Innenministerium auch deshalb erbost, weil die Caritas und andere Hilfsorganisationen vom Innenminister eingeladen waren, Erfahrungsberichte über die Auswirkungen der Asylgesetznovelle vorzulegen. Erst danach, so hieß es, wolle man Nachbesserungen des Gesetzes vornehmen. „Wir haben uns wirklich sehr viel Mühe gemacht, unsere Erfahrungen zu dokumentieren und Vorschläge zu machen, nun ist das alles zum ,Krennreiben‘. Anstatt das Asylgesetz zu verbessern wird es dramatisch verschlechtert.“ Küberl appelliert an die Abgeordneten, die Entmachtung des von ihnen beschlossenen Bundesasylsenates nicht zuzulassen, und sicherzustellen, daß Flüchtlinge in Österreich ein faires Asylverfahren bekommen. „Geht der Vorstoß des Innenministeriums durch, so Küberl, haben Flüchtlinge, die auf dem Landweg nach Österreich kommen, praktisch keine Chance auf ein reguläres Asylverfahren.“ Die Erfahrungen der CaritasLetzten Montag präsentierten die Caritas und Amnesty international ihren gemeinsamen „Wahrnehmungsbericht“ zum derzeit geltenden Asylgesetz. Der Bericht war auf Einladung des Innenministeriums erstellt worden. Darin kritisiert die Caritas u die problematische Anwendung der Drittstaatenklausel, die schon jetzt zur vorzeitigen Beendigung der meisten Asylverfahren führt, ohne daß der Einzelfall ausreichend geprüft würde; u den mangelnden sprachlichen und rechtlichen Beistand, der vor allem in den Schnellverfahren dazu führt, daß Asylsuchende oft nicht zu ihrem Recht kommen;u die Verweigerung der Bundesbetreuung für alle Flüchtlinge, die ohne Reisepapiere (wer kann sich die vorher besorgen!?) ankommen;u die menschenrechtswidrigen Hürden bei der Familienzusammenführung; u die Verweigerung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für abgelehnte Flüchtlinge, die unverschuldet nicht in ihre Heimat zurückkehren können.