Viele allein erziehende Mütter verlieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, da ihre Betreuungspflichten für das Arbeitsmarktservice nicht mehr als Grund für die Nichtannahme eines Arbeitsplatzes akzeptiert werden. Die Verantwortung dafür liegt – wie das Arbeitsmarktservice schon mehrmals betont hat – beim Gesetzgeber. Das Arbeitsmarktservice (AMS), das derlei existenzbedrohende Sanktionen umsetzt, ist nur eine weisungsgebundene Einrichtung des Sozialministeriums. Gegen einen Bescheid des AMS bei ungerechtfertigten Kürzungen kann aber binnen zwei Wochen bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle Berufung eingereicht werden.