Wenn Kinder Opfer von Gewalt werden, haben sie oft das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden.
Zwei 14-jährige Buben spielen auf der Wiese vor einer Wohnanlage Ball. Ein Paar aus der Nachbarschaft kommt nach Hause. Die Frau und der Mann wollen den Buben das Spiel verbieten. Die Frau nimmt den Ball und geht damit ins Haus. Der Bursch, dem der Ball gehört, möchte ihn wieder haben und will der Frau nach gehen. Der Mann erwischt ihn aber am Hals und schüttelt ihn. Der Bub schreit. Einige jüngere Kinder sehen den Vorfall.Der Bub ruft über die Gegensprechanlage seine Eltern, die sofort mit ihm zur Wohnungstür des Paares gehen und den Mann zur Rede stellen wollen. Er öffnet zwar die Tür, will aber nicht über das Geschehene reden. Der Vater zeigt den Mann darauf hin wegen Körperverletzung an.
Der Täter wird angezeigt
Nach etwa zweieinhalb Monaten teilt die Staatsanwaltschaft den Eltern des 14-Jährigen mit, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Die erste Reaktion des Buben: „Ich versteh das Rechtssystem nicht!“ Der Vater konnte sich und seinem Sohn ebenfalls nicht erklären, warum das passiert ist. Auch für die anderen Kinder wollte er eine Erklärung. Dr. Reiner Steinweg von der Friedensforschung Linz meint dazu: „So etwas dreht sich im Laufe der Zeit im Bewusstsein um. Im Vordergrund steht dann nicht mehr das Gefühl: ‘Mir wurde Unrecht getan’, sondern der Eindruck: ‘das ist erlaubt’. So entsteht Gewaltbereitschaft.“ Er organisierte daher eine Veranstaltung, bei der über dieses Thema diskutiert wurde.Viele Kinder und Erwachsene folgten am 6. September der Einladung. Inzwischen war fast ein halbes Jahr seit dem Anlassfall vergangen.
Möglichst wenig strafen
Dr. Siegfried Sittenthaler, Leiter der Staatsanwaltschaft Linz, war gekommen und wollte vor allem den Kindern erklären, warum es in diesem Fall nicht zu einer Anklage gekommen war. Sein Hauptargument: Die Staatsanwaltschaft versucht, möglichst zurückhaltend zu handeln. Sobald es zu einer Anklage, also Gerichtsverhandlung, kommt, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die oder der Angeklagte auch verurteilt wird. Jemand, der bereits verurteilt ist, neigt wiederum zu weiteren Straftaten. Der Täter soll also nicht dazu verführt werden, die Grenzen des Gesetzes wieder zu überschreiten.
Warnung für den Täter
Das auf die Anzeige folgende Verhör selbst ist aus der Sicht des Staatsanwaltes bereits ein Eingreifen des Staates. Für Täter/innen ist das eine Warnung. Im konkreten Fall war die Wartezeit von zweieinhalb Monaten bestimmt unangenehm für den Täter. Die Menschen in der Wohnanlage haben natürlich über die Sache geredet.
Entschuldigung
Die Kinder haben sich jedenfalls bei dieser Veranstaltung ernst genommen gefühlt. Genau das sei der wichtigste Punkt, erklärten auch Christine Winkler-Kirchberger und Astrid Egger, Jugendanwältinnen des Landes Oberösterreich, beim Informationsabend. Sie kennen solche Fälle aus ihrer Arbeit. Kinder und Jugendliche wenden sich oft an sie, wenn ihre Eltern nicht für sie da sind. Die Jugendanwältinnen versuchen, mit den Täter/innen ins Gespräch zu kommen. Sie gelten als neutrale Vermittlerinnen und deshalb gelingt ihnen das auch oft. Sie haben von einem Fall erzählt, bei dem sich ein Erwachsener schließlich beim betroffenen Kind entschuldigt hat. Leider ist das im konkreten Fall nicht passiert. Der Mann hat aber seither die Kinder in Ruhe gelassen.
Stichwort
Rechte für junge Menschen
Seit 1992 gibt es die Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich (KiJa) beim Amt der OÖ Landesregierung. Sie setzt sich für Einhaltung, Durchsetzung und Weiterentwicklung der Rechte junger Menschen bis 19 Jahren ein.Tätigkeitsschwerpunkt ist die Information und Beratung einzelner Kinder und Jugendlicher, aber auch Erwachsener. Die Mitarbeiterinnen der KiJA unterstützen die Betroffenen beim Finden von Problemlösungen, vermitteln bei familiären Auseinandersetzungen und bei Konflikten mit Behörden. Sie ergreifen Partei für das betroffene Kind oder den betroffenen Jugendlichen und besprechen gemeinsam die weitere Vorgangsweise. Nach außen gerichtete Handlungen wie Kontaktaufnahme mit Behörden und anderen Stellen geschehen nur mit Zustimmung der/des um Rat Suchenden.Die Anliegen werden vertraulich behandelt. Information und Beratung sind kostenlos.
Die KiJa gibt es in Linz, Starhembergstr. 14, 4020 Linz, Tel. 0732/17 08, Fax 0732/77 20/4077, E-Mail: kjanw.post@ooe.gv.at und in Bad Leonfelden (jeden Montag von 13 bis 17 Uhr), Linzer Straße 15, 4190 Bad Leonfelden, Tel. 07213/200 04.