Vergangene Woche hat der Ministerrat das neue Kinder(betreuungs)geld beschlossen. Positive Überraschungen gab es keine.
„Der Kurs stimmt, doch die Regierung hat auf halbem Weg den Mut verloren.“ So kommentierte der Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ), Johannes Fenz, den Kindergeld-Beschluss des Ministerrates vom Dienstag vergangener Woche. Er stimmt der Einschätzung der Regierung zu, dass die Umwandlung des erwerbsabhängigen Karenzgeldes in eine Familienleistung für alle Eltern ein entscheidender Schritt nach vor ist. Um so mehr bedauert Fenz, dass dieser Weg nur halbherzig gegangen wurde. „Wir haben uns in den letzten Wochen sehr bemüht, die Ungereimtheiten und Härten in Gesprächen mit den Ministerien auszuräumen“, sagt KFÖ-Generalsekretärin Rosina Baumgartner. Sie vermutet, dass die Verbesserungsvorschläge vor allem am Widerstand von Wirtschaftsminister Bartenstein gescheitert sind. „Da waren wohl die Angst vor einer zusätzlichen Belastung der Wirtschaft oder des Budgets sowie manch ideologische Scheuklappe größer als politische Vernunft und soziales Augenmaß.“
Starres Beharren
Besonders schmerzt Baumgartner das starre Beharren der Regierung in drei Bereichen: Die zwei verschiedenen Stichtage (s. Kasten) seien eine krasse Benachteiligung jener, die jetzt kein Karenzgeld bekommen. Für etwa 11.700 Frauen werde die bestehende Ungerechtigkeit in die Zukunft fortgeschrieben. Unverständlich ist für Baumgartner auch, warum für ausländische Mütter (Väter) andere Regeln – zum Teil sogar die alten! – gelten. „Wenn das Kindergeld wirklich eine Familienleistung sein soll, dann müssten es auch alle bekommen, die Betreuungsarbeit leisten“, fordert die KFÖ-Generalsekretärin. Unlogisch ist für sie auch, warum Mütter (Väter) zwar bis zu 30 Monate in Karenz gehen und Kindergeld beziehen können, aber nur bis maximal 24 Monate Kündigungsschutz haben. „Das bringt der Wirtschaft überhaupt nichts, könnte aber manchen zur Falle werden.“ Baumgartner hofft, dass bis Anfang Juli im Parlament noch einige „unnötige Schlaglöcher“ ausgebessert werden. Deutliche Kritik am Regierungsentwurf übte auch der Chef des Institutes für Familienforschung, Helmut Schattovits. Er fordert die Abschaffung der Zuverdienstgrenze. Sie ist gegen die „Logik des Kindergeldes als Familienleistung“, kostet viel bei der Überprüfung und bevorzugt Wohlhabende gegenüber jenen, die das Geld zum Leben wirklich brauchen (alleinerziehende Mütter). Die Zuverdienstgrenze sei eine ideologische „Verhaltenssteuerung“. Sie enge die Wahlfreiheit der Eltern, selber das Kind zu betreuen oder Betreuung zuzukaufen, unnötig ein. Hart kritisiert Schattovits die beabsichtigte Sanierung der Kranken- und Pensionskassen mit Familiengeldern: So sollen 6,8% des Kindergeldes an die Krankenkassen fließen: Damit würde die beitragsfreie Mitversicherung von Müttern (Vätern) praktisch aufgehoben. Die Pensionskassen würden 30 bzw. 36 Monate lang Beiträge (22,8%) kassieren, den Eltern aber werden nur 18 Monate als Beitragszeiten angerechnet. Als unerträglich bezeichnet Schattovits die Beibehaltung der „Selbstträgerschaft“ von Bund, Länder und Gemeinden. Diese zahlen (fast) keine Dienstgeberbeiträge in den Familienfonds, deren Bedienstete aber kassieren daraus viele Milliarden.
Kinder(betreuungs)geld
Ab 1. 1. 2002
– Familienleistung ( für alle Mütter/Väter; auch Hausfrauen, Studentinnen …)
– Pro Monat 436 Euro (6000 öS)
– max. 36 Monate (30 + 6)
– Zuverdienstgrenze jährlich 14.600 Euro (200.000 öS)
– 18 Monate echte Beitragszeiten, max. 4 Jahre Ersatzz.
– 24 Monate Kündigungsschutz
Karenzgeld (alt)
Bis 31. 12. 2001
– Versicherungsleistung (Anspruch nur für erwerbstätige Mütter/Väter)
– Pro Monat 410 Euro (5643 öS)
– max. 24 Monate (18 + 6)
– Zuverdienstgrenze monatlich 296 Euro (4076 öS)
– max. 4 Jahre (pro Kind) Pensions-Ersatzzeiten
– 24 Monate Kündigungsschutz
Überblick
Am 1. Jänner 2002 löst das neue Kinderbetreuungsgeld das bisherige Karenzgeld ab. Der Ministerrat legte vergangene Woche folgende Regelungen auf den Tisch.
– Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben alle in Österreich lebenden Mütter bzw. Väter. Einschränkung bei Ausländer/-innen: Sie müssen entweder Anspruch auf Familienbeihilfe haben (fünf Jahre in Österreich leben) oder nach den alten Bestimmungen karenzgeldberechtigt sein. Die Höhe beträgt 6000 öS (436 Euro) pro Monat; Zuschüsse für sozial Schwache (bis 2500 öS) sind weiter möglich.
– Stichtage. Alle Mütter/ Väter, die nach den alten Bestimmungen Anspruch auf Teilzeithilfe oder Karenzgeld haben, werden am 1. 1. 2002 in die neue Regelung übernommen, wenn ihr Kind nach dem 30. Juni 2000 geboren ist. Für alle anderen gibt es das neue Kinderbetreuungsgeld erst bei der Geburt eines Kindes ab dem 1. Jänner 2002.
– Dauer. Das Kinderbetreuungsgeld kann maximal 30 Monate (ein Elternteil) plus sechs (and. Elternteil) (andere Aufteilung möglich!) bezogen werden. Mutter und Vater dürfen zwei Mal wechseln. Bei der Geburt eines weiteren Kindes beginnt die Laufzeit neu. Teilzeitkarenz ist wie bisher bei Zustimmung des Dienstgebers maximal vier Jahre möglich. In den ersten drei Jahren gibt es das volle Kindergeld (bisher halbes Karenzgeld); es gilt aber die Zuverdienstgrenze (bisher keine Grenze); im 4. Jahr gibt es kein Kindergeld mehr. Alte Vereinbarungen können beibehalten werden.
– Zuverdienst ist bis zu 200.000 öS (14.600 Euro) steuerpflichtigem Einkommen pro Karenzjahr bei vollem Kindergeldbezug möglich.